Vereinigtes Königreich: Höhere Anforderungen bei Lebensmitteleinfuhren

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU). Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Der Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.
Neue Vorgaben für tierische Erzeugnisse
Zu tierischen Erzeugnissen gehören unter anderem Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine (Products of Animal Origin (POAO)). Bei der Einfuhr müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorabanmeldung
Ab 1. Januar 2022: Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Eine Verkürzung der Frist ist möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, darf aber vier Stunden vor Eintreffen der Ware nicht unterschreiten. Diese Möglichkeit gilt aktuell bis 30. Juni 2022. 
Die Anmeldung muss Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. 
Gesundheitszeugnisse
Für Vorlage einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate) gelten unterschiedliche Fristen je nach Warenkategorie. Die Veterinärbescheinigung muss vom Exporteur der Waren bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Der Exporteur übermittelt dem Importeur eine elektronische Kopie. Der Importeur lädt die elektronische Kopie bei der Vorabanmeldung in IPAFFS hoch. Das Original begleitet die Warensendung. Die britischen Behörden stellen Vordrucke zur Verfügung. 
  • Ab Juli 2022: Fleisch und Fleischprodukte, regulierte tierische Nebenprodukte
  • Ab September 2022: Milchprodukte
  • Ab November 2022: alle übrigen regulierten Lebensmittel, beispielsweise zusammengesetzte Produkte
Zolleingangsstellen
  • Ab Juli 2022 ist die Einfuhr nur noch über zugelassene Einfuhrzollstellen möglich.
Bestimmte Waren dürfen nicht mehr eingeführt werden
Bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen ab 1. Juli 2022 nicht mehr in Großbritannien eingeführt werden. Diese Bestimmung sollte zunächst ab 1. Oktober 2021 gelten und wurde ebenfalls mehrmals verschoben.
Betroffen sind folgende Produkte:
  • gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein, Lamm, Hammel und Ziege)
  • gekühltes oder gefrorenes Geflügelhackfleisch
  • maschinell getrenntes Fleisch von Geflügel oder Wildgeflügel
  • unsortierte Eier
  • Rohmilch aus Kuhherden mit Rindertuberkulose (TB)
  • gekühlte Fleischzubereitungen, beispielsweise Frikadellen.
Zusammengesetzte Erzeugnisse sind ebenfalls betroffen
Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza.
Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr: Vorabanmeldungen über IPAFFS sind ab 1. Januar 2022 Pflicht, Gesundheitszeugnisse müssen ab 1. November 2022 vorgelegt werden.
Ausnahmen für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel
Diese Anforderungen gelten jedoch nicht für alle Produkte, die aus tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen hergestellt wurden. Es gibt Ausnahmen: Zum einen sind Produkte ausgenommen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, zum anderen gelistete Waren.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Erzeugnisse
  • wurden wärmebehandelt. Das bedeutet, dass das Produkt bei Raumtemperatur haltbar ist oder während der Herstellung vollständig gekocht oder wärmebehandelt wurde, sodass jedes Rohprodukt denaturiert wird,
  • wurden ohne verarbeitetes Fleisch oder Fleischextrakte hergestellt,
  • wurden mit weniger als 50 Prozent anderer verarbeiteter POAO hergestellt,
  • sind für den menschlichen Verzehr geeignet,
  • sind sicher verpackt oder versiegelt in sauberen Behältern.
Ausnahmen gelten auch für gelistete Waren
Für beide Ausnahmemöglichkeiten gilt zudem, dass enthaltene Milchprodukte aus einem zugelassenen Land stammen und einer korrekten Wärmebehandlung unterzogen worden sein müssen.
Für Produkte, für die Ausnahmen gelten, ist ein Handelsdokument ausreichend. Das Handelsdokument muss folgende Informationen enthalten:
  • Angaben zum Inhalt der Sendung
  • Sender und Empfänger
  • Art, Menge und Anzahl der Packungen
  • Herkunftsland
  • Herstellerangaben
  • Zutatenliste
Anforderungen an Pflanzenprodukte steigen stufenweise
Die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten unterliegt ebenfalls bestimmten Voraussetzungen. Seit Ende der Übergangsphase gelten strengere Einfuhrbestimmungen für bestimmte regulierte Pflanzen und Pflanzenprodukte. Seit dem Jahreswechsel wurden diese Vorgaben auf weitere regulierte Pflanzen und Pflanzenprodukte ausgeweitet. 
  • 1. Januar 2022: Vorabanmeldung
  • 1. Juli 2022: Pflanzengesundheitszeugnisse sowie Nutzung bestimmter Zolleingangsstellen
(17.01.2022)
Quelle: GTAI