Verfahrenstechnologe/-in Mühlen- und Getreidewirtschaft
Die Zeiten, in denen das Korn in der "klappernden Mühle am rauschenden Bach" gemahlen wurde, sind schon lange vorbei. Heutzutage sind Mühlen High-tech-Betriebe, die Mehl und Schälerzeugnisse für die verschiedensten Verwendungszwecke, vom Tierfutter bis zum Backmittel, in allen Variationen lagern und herstellen. Verfahrenstechnologen müssen vollautomatisierte Transportsysteme, Trocknungsaggregate und Produktionsanlagen beherrschen, am Laufen halten und ständig den Annahme-, Lager- und Produktionsprozess optimieren. Hinzu kommt die Arbeit im Labor, um festzustellen, ob Getreide, Ölsaaten, Leguminosen und Mehl die erforderliche Qualität haben. Sie kennen sich aus mit Düngemitteln, Pflanzenschutz und der Bekämpfung von Schädlingen.
Arbeitsgebiet
Verfahrenstechnologe/-innen:
- beurteilen Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse und stellen z. B. Feuchtigkeit, Gewicht oder Fettgehalt fest
- sie lagern die Rohstoffe, schützen sie vor negativen Einflüssen, wie Nässe, Überhitzung und Schädlingen.
- behandeln und verarbeiten Rohstoffe z. B. durch Reinigen, Kühlen, Schroten, Pressen, Quetschen, Granulieren und Mahlen
- stellen Mischungen, Zwischen- und Enderzeugnisse her
- lagern Rohstoffe (z. B. Weizen, Mais oder Dinkel) und Zwischen- und Enderzeugnisse (z. B. Mehl, Kornflakes oder Haferflocken)
- verpacken und verladen die Enderzeugnisse
- halten die technischen Geräte, Anlagen und Systeme instand
Müllerarbeiten für:
- Mühlen, wie z. B. Handelsmühlen, Hafenmühlen, Gewürzhersteller
- Saatguthersteller
- Großbäckereien
- Landwirtschaftliche Genossenschaften
- Hersteller von Mühlen- oder Futtermittelanlagen
- Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Prüfungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
- Ausbildung der Ausbilder, Gepr. Industriemeister/-in Chemie, Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik, Gepr. Industriemeister/-in Glas, Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk, Gepr. Industriemeister/-in Lebensmittel, Gepr. Industriemeister/-in Mechatronik, Gepr. Industriemeister/-in Metall, Gepr. Industriemeister/-in Pharmazie, Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft, Gepr. Logistikmeister/-in, Gepr. Meister/-in Kraftverkehr, Gepr. Meister/-in für Schutz und Sicherheit, Gepr. Netzmeister/-in, Gepr. Techn. Betriebswirt/-in, Gepr. Techn. Fachwirt/-in
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.