Meister/-in für Schutz und Sicherheit
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit” bzw. “Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit” und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum/zur Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit haben.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Grundlegende Qualifikationen und
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Grundlegende Qualifikationen
Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich | Tag 1 | Uhrzeit |
---|---|
Rechtsbewusstes Handeln | 12:30 - 14:00 Uhr |
Prüfungsbereich | Tag 2 | Uhrzeit |
---|---|
Betriebswirtschaftliches Handeln | 8:30 - 10:00 Uhr |
Zusammenarbeit im Betrieb | 10:30 - 12:00 Uhr |
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als einer Prüfungsleistung des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.
Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich | Tag 1 | Uhrzeit |
---|---|
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Schutz- und Sicherheitstechnik | 8:30 - 11:30 Uhr |
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation | 12:00 -15:00 Uhr |
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.
Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Fachgespräch mit Präsentation
Für das situationsbezogene Fachgespräch erhalten die Teilnehmer am Prüfungstag vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Situationsaufgabe. Diese konzentriert sich auf den Handlungsbereich „Führung und Personal“, kann aber auch Qualifikationsschwerpunkte aus den Bereichen „Schutz- und Sicherheitstechnik“ und „Organisation“ umfassen. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.
Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 810 Euro gemäß unserem Gebührentarif.
- Erste Teilprüfung: 442 Euro
- Zweite Teilprüfung: 368 Euro
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren
Seit dem 01.01.2025 gilt folgender Gebührentarif:
Erste Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 91 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 221 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 316 Euro Zweite Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 97 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 175 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 220 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
A.S.D. Aus- und Weiterbildung
Schwerter Str. 77
58099 Hagen
Telefon: 02331 6285576
E-Mail: info@asd-vermittlung.de
Internet: www.asd-vermittlung.de
BFS Bildungszentrum für Sicherheit und Dienstleistung GmbH
Welkerhude 33
45356 Essen
Telefon: 0201 2200330
E-Mail: info@bfs-essen.de
Internet: www.bfs-essen.de
Bildungszentrum Bottrop
Hansastr. 15
46236 Bottrop
Telefon: 02041 766430
E-Mail: info@bildungszentrum-bottrop.de
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Dekra Akademie
Alter Hellweg 52
44379 Dortmund
Telefon: 0231 961015-0
E-Mail: markus.schiffmann@dekra.com
Internet: www.dekra-akademie.de
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FAIN GmbH
Harkortstr. 15
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 566774-70
E-Mail: info@fain.de
Internet: www.fain.de
Kötter Akademie
Am Zehnthof 66
45307 Essen
Telefon: 0201 2788309
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Internet: www.koetter.de
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SBH West GmbH
Dahlweg 112
48153 Münster
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