Fortbildungsprüfungen

Gepr. Meister/-in für Schutz und Sicherheit

Geprüfte Meister/-innen für Schutz und Sicherheit sind befähigt, in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf veränderte Methoden und Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Gepr. Meister/-in für Schutz und Sicherheit und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum/zur Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  5. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.

Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gliedert sich in die Prüfungsteile:
  • Grundlegende Qualifikationen und
  • Handlungsspezifische Qualifikationen.

Grundlegende Qualifikationen

  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Zusammenarbeit im Betrieb
Prüfungsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Rechtsbewusstes Handeln
12:30 - 14:00 Uhr
Prüfungsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln
8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb
10:30 - 12:00 Uhr
Wurde in nicht mehr als einem Prüfungsbereichen eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Schutz- und Sicherheitstechnik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“.
Prüfungsbereich | Tag 1 Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Schutz- und Sicherheitstechnik
8:30 - 11:30 Uhr
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation
12:00 -15:00 Uhr
Wurde in nicht mehr als einer der beiden schriftlichen Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Situationsbezogenes Fachgespräch

Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert und erörtert werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen wurden und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in allen Handlungsbereichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

A.S.D. Aus- und Weiterbildung
Schwerter Str. 77
58099 Hagen
Telefon: 02331 6285576
E-Mail: info@asd-vermittlung.de
Internet: www.asd-vermittlung.de 

BFS Bildungszentrum für Sicherheit und Dienstleistung GmbH
Welkerhude 33
45356 Essen
Telefon: 0201 2200330
E-Mail: info@bfs-essen.de
Internet: www.bfs-essen.de 

Bildungszentrum Bottrop
Hansastr. 15
46236 Bottrop
Telefon: 02041 766430
E-Mail: info@bildungszentrum-bottrop.de
Internet: www.bildungszentrum-bottrop.de 
Dekra Akademie
Alter Hellweg 52
44379 Dortmund
Telefon: 0231 961015-0
E-Mail: markus.schiffmann@dekra.com
Internet: www.dekra-akademie.de 
FAIN GmbH
Harkortstr. 15
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 566774-70
E-Mail: info@fain.de
Internet: www.fain.de 

Kötter Akademie
Am Zehnthof 66
45307 Essen
Telefon: 0201 2788309
E-Mail: ausbildung@koetter.de
Internet: www.koetter.de 
SBH West GmbH
Dahlweg 112
48153 Münster
Telefon: 0800 7245555
E-Mail: info.meister@sbh-west.de
Internet: www.industriemeister-sbh.de 

SECURITAS Akademie GmbH
Wahlerstr. 2 a
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 640030
E-Mail: akademie@securitas.de
Internet: www.securitas.de 

SFB-Bildungszentrum GmbH
Lazarettstr. 15
45127 Essen
Telefon: 0201 45312176
E-Mail: info@sfb-bildungszentrum.com
Internet: www.SFB-Bildungszentrum.com

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).