Industriemeister/-in Glas

Industriemeister der Fachrichtung Glas übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Produktion und Fertigung in Betrieben der Glasherstellung. Innerhalb ihres Verantwortungsbereiches sind sie dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden. Zudem tragen sie die Verantwortung für die Anleitung, Führung und Entwicklung des Personals. Industriemeister der Fachrichtung Glas arbeiten überwiegend in Glashütten sowie in Betrieben der Glasindustrie, die Glas veredeln oder Glaserzeugnisse herstellen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Glas“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Glas“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Glasberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über den Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Glas“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Glas“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Hinweis: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmende an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

IIm Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
08:30 - 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 - 14:00 Uhr
Prüfungsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 08:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und dauert für jeden Prüfungsbereich sowie für jede zu prüfende Person höchstens 20 Minuten. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ gilt als bestanden, wenn die zu prüfende Person in allen Prüfungsbereichen dieses Prüfungsteils mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Technik,
  2. Organisation und
  3. Führung und Personal.
Prüfungsbereich Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik 8:30 - 12:30 Uhr
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation 8:30 -12:30 Uhr
1. Der Handlungsbereich Technik enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Glastechnologie
b) Produktionsprozesse
2. Der Handlungsbereich Organisation enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Informationen und Kommunikation
b) Arbeits-, Umwelt und Gesundheitsschutz
c) Betriebliches Kostenwesen
3. Der Handlungsbereich Führung und Personal enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Personalführung und -Entwicklung
b) Qualitätsmanagement
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und in dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Fachgespräch mit Präsentation
Für das situationsbezogen Fachgespräch erhalten die Teilnehmer am Prüfungstag vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Situationsaufgabe. Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Aufgabenstellungen analysieren, strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Dazu gehört, Lösungsvorschläge unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern zu können. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum.

Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Hinweis: Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest und ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig (früher als sechs Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sollte die Prüfung bei der IHK Nord Westfalen nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.