Meister/-in für Kraftverkehr

Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Meister für Kraftverkehr“ beziehungsweise „Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technischen Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch mit Präsentation) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann mit der Anmeldung zur Prüfung hochgeladen werden.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in
  1. Grundlegende Qualifikationen,
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch mit Präsentation) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann mit der Anmeldung zur Prüfung hochgeladen werden.

Grundlegende Qualifikationen

In den Grundlegenden Qualifikationen ist in folgenden Fächern zu prüfen:
Grundlegende Qualifikationen - Tag 1 Uhrzeit
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 - 14:00 Uhr
Grundlegende Qualifikationen - Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als einer Prüfungsleistung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Handlungsspezifische Qualifikation

In den Handlungsspezifischen Qualifikationen ist in folgenden Fächern zu prüfen:
  1. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement,
  2. Organisation und Kommunikation,
  3. Führung und Personal.
Handlungsspezifische Qualifikationen Uhrzeit
Handlungsbereich: Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement 8:30 - 11:30 Uhr
Handlungsbereich: Organisation und Kommunikation 08:30 - 11:30 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll maximal 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Fachgespräch mit Präsentation
Für die mündliche Prüfung erhält die zu prüfende Person am Tag der mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss eine Situationsaufgabe. Er hat 30 Minuten Zeit diese Aufgabe zu bearbeiten und seine Präsentation vorzubereiten. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.

Die Präsentation soll rund 15 Minuten dauern. Im anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling Lösungsansätze für die Situationsaufgabe präsentieren und begründen und deren Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss erörtern. Er soll die Fähigkeit nachweisen, berufliche Aufgabenstellungen und Sachverhalte analysieren und strukturieren zu können. Das Fachgespräch soll circa 30 Minuten dauern. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen sowie im schriftlichen und im praktischen Teil des berufs- und arbeitspädagogischen Teils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).