Netzmeister/-in

Netzmeister/-innen übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Sie koordinieren, überwachen und optimieren den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Netzen und Anlagen. Je nach Aufgabe arbeiten sie auch praktisch mit.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Netzmeister IHK“ beziehungsweise „Geprüfte Netzmeisterin IHK“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis hat.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in Nr. 1 bis 4 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die einschlägige Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Netzmeisters/einer Geprüften Netzmeisterin haben, sie muss in dem Handlungsfeld nachgewiesen werden, in dem der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt werden soll.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch) zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Geprüften Netzmeister/zur Geprüften Netzmeisterin gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
08:30 - 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 - 14:00 Uhr
Prüfungsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 08:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik 8:30 - 12:30 Uhr
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation 8:30 -12:30 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Fachgespräch mit Präsentation
Für das situationsbezogen Fachgespräch erhalten die Teilnehmer am Prüfungstag vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Situationsaufgabe. Diese konzentriert sich auf den Handlungsbereich „Führung und Personal“, kann aber auch Qualifikationsschwerpunkte aus den Bereichen „Technik“ und „Organisation“ umfassen. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum.

Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsbestandteilen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

Zusatzqualifikation

Die zu prüfende Person kann die Prüfung in einem oder mehreren Handlungsfeldern ablegen. Möchten Sie die Prüfung in einem weiteren Handlungsfeld ablegen, ist eine gesonderte Anmeldung zur Prüfung "Gepr. Netzmeister/-in Zusatzqualifikation" erforderlich. Die Prüfung in einem zusätzlichen Handlungsfeld kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Über das Ergebnis erhalten Sie eine separate Bescheinigung. Die Prüfungsgebühr für die Zusatzqualifikation beträgt 192,00 Euro.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist zwei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.