Fortbildungsprüfungen

Ausbildereignungsprüfung

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/-innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Zulassungsvoraussetzungen

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online-Anmeldung (Anmeldeschluss: einen Monat vor dem jeweiligen Prüfungstermin). Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Für die Anmeldung zur Prüfung ist die IHK Nord Westfalen verantwortlich, wenn Sie im IHK-Bezirk (Münsterland | Emscher-Lippe-Region) wohnen, arbeiten oder aber einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Sollte keiner dieser Punkte zutreffen, finden Sie hier Ihre zuständige IHK.

Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil

Absolventen einiger IHK-Fortbildungsprüfungen können gemäß deren Prüfungsverordnungen auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.

Informationen zur Prüfung

Hinweis:
Für Prüfungen ab Juli 2024 gilt ein aktualisierter Rahmenplan sowie Strukturierung der Prüfung. Für Prüfungen bis Juni 2024 gilt der bisherige Rahmenplan aus dem Jahre 2009. Bildungsträger, dozierende und prüfende Personen, Lehrgangsteilnehmende mit Prüfung ab Juni 2024 sowie alle Interessierten finden den neuen Rahmenplan von 2023 hier.
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) enthält vier Handlungsfelder:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung zu bearbeiten. Diese Prüfungsaufgaben bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben (Programmierte Aufgaben) mit mehreren Antwortalternativen, wobei die Anzahl der richtigen Lösung angegeben wird. Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, das heißt die Aufgabe wird nur dann als richtig bewertet, wenn alle richtigen Lösungen erkannt wurden. Die schriftliche Prüfung wird in Münster als PC- und in Gelsenkirchen als Tablet-Prüfung (180 Minuten, Multiple-Choice) durchgeführt. 
Die praktische Prüfung umfasst die Präsentation oder die praktische Durchführung einer betrieblichen Ausbildungssituation und ein anschließendes Fachgespräch. In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden.

Wird die Ausbildungssituation praktisch durchgeführt, müssen die Prüfungsteilnehmer einen „Auszubildenden“ oder anderen Partner (zum Beispiel aus Ihrem Lehrgang oder Unternehmen) mitbringen. Ein Konzept der geplanten Ausbildungssituation kann dem Prüfungsausschuss zu Beginn der praktische Prüfung vorgelegt werden. Diese beinhaltet nur die wesentlichen Eckpunkte Ihrer geplanten Darstellung und dient der Vorbereitung der Prüfer/-innen auf Ihre Prüfung. Die knappe Form soll einen schnellen Überblick über das Thema/Ziel, beteiligte Person/Institution, gegebenenfalls deren Lern- und Leistungsverhalten, Vorkenntnisse/Vorerfahrungen ermöglichen. Das Konzept wird nicht bewertet.

Im Anschluss hieran findet ein Fachgespräch statt, in dem die zu prüfende Person die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen hat. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten (15 Minuten Präsentation oder praktische Durchführung und 15 Minuten Fachgespräch).

Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

Prüfungstermine

Die praktische Prüfung findet in der Regel bis zu vier Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt.

Sollten Sie in dem Zeitraum aus wichtigem Grund verhindert sein, wählen Sie bitte einen anderen Prüfungstermin. Aus organisatorischen Gründen können wir Terminwünsche nicht berücksichtigen. 

Der Prüfungstermin wird mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil (beziehungsweise bei Ablegen nur des praktischen Prüfungsteils mit der Einladung zu diesem Teil) circa vier Wochen vorher per E-Mail bekannt gegeben.
Die aufgeführten Prüfungstermine sind vorläufig. Nach erfolgter Registrierung im IHK-Onlineportal und Auswahl des Prüfungstermins, erhalten Sie die Information, ob der Termin noch zur Verfügung steht oder bereits ausgebucht ist:
Jahr Münster Gelsenkirchen
Bocholt
2024
1./4. März (Zeitraum der praktischen Prüfung: 5. bis 29. März) 
5./6. März (Zeitraum der praktischen Prüfung: 14. bis 28. März) 
4. März (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 5. bis 28. März in Bocholt)
5./8. April (Zeitraum der praktischen Prüfung: 9. bis 30. April) 
2./3. April (Zeitraum der praktischen Prüfung: 9. bis 30. April) 
5./8. April 2024 (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 9. bis 30. April 2024 in Bocholt)
6./7. Mai (Zeitraum der praktischen Prüfung: 8. bis 31. Mai)
7./8. Mai (Zeitraum der praktischen Prüfung: 13. bis 29. Mai)
6. Mai 2024 (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 8. bis 31. Mai 2024 in Bocholt)
7./10. Juni (Zeitraum der praktischen Prüfung: 11. bis 28. Juni)
4./5. Juni (Zeitraum der praktischen Prüfung: 11. bis 27. Juni)
7./10. Juni 2024 (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 11. bis 28. Juni 2024 in Bocholt)
5./8. Juli 2024 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 9. bis 31. Juli 2024)
2./3. Juli  (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 31. Juli)
2./5. August 2024 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 6. bis 30. August 2024)
6./7. August  (Zeitraum der praktischen Prüfung: 13. bis 29. August)
2./5. August 2024 (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 6. bis 30. August 2024 in Bocholt)
6./9. September 2024 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 30. September 2024)
3./4. September (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 30. September)
7./8. Oktober 2024 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 9. bis 31. Oktober 2024)
1./2. Oktober (Zeitraum der praktischen Prüfung: 8. bis 31. Oktober)
7./8. Oktober 2024 (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 9. bis 31. Oktober 2024 in Bocholt)
8./11. November 2024 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 12. bis 29. November 2024)
4./5. November (Zeitraum der praktischen Prüfung: 11. bis 28. November)
5./6. Dezember 2024 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 20. Dezember 2024)
2./3. Dezember (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 19. Dezember)
5./6. Dezember 2024 (Schriftliche Prüfung in Münster | Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 20. Dezember 2024 in Bocholt)

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt einen Monat vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Die Kapazität pro Prüfungstermin ist begrenzt.

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.