Fortbildungsprüfungen
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Ausbildereignungsprüfung
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/-innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online-Anmeldung (Anmeldeschluss: einen Monat vor dem jeweiligen Prüfungstermin). Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Für die Anmeldung zur Prüfung ist die IHK Nord Westfalen verantwortlich, wenn Sie im IHK-Bezirk (Münsterland | Emscher-Lippe-Region) wohnen, arbeiten oder aber einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Sollte keiner dieser Punkte zutreffen, finden Sie hier Ihre zuständige IHK.
Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil
Absolventen bestimmter IHK-Fortbildungsprüfungen können gemäß deren Prüfungsverordnungen auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Hierzu ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen. Die Anmeldung zur Prüfung muss nach § 56 BBiG innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen IHK-Prüfung erfolgen.
Informationen zur Prüfung
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) gliedert die Prüfung in vier Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Diese Prüfungsaufgaben bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben (Programmierte Aufgaben) mit mehreren Antwortalternativen, wobei die Anzahl der richtigen Lösung angegeben wird. Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“, das heißt die Aufgabe wird nur als richtig bewertet, wenn alle richtigen Lösungen erkannt wurden.
Die schriftliche Prüfung wird in Münster als PC-Prüfung in Raum 2.500 (Hauptgebäude | 5. Obergeschoss) durchgeführt. Tipp: Testen Sie das Prüfungssystem vorab unter https://demo.pruefungen-ihk.de. In der Tiefgarage der IHK in Münster stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Die schriftliche Prüfung wird in Münster als PC-Prüfung in Raum 2.500 (Hauptgebäude | 5. Obergeschoss) durchgeführt. Tipp: Testen Sie das Prüfungssystem vorab unter https://demo.pruefungen-ihk.de. In der Tiefgarage der IHK in Münster stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
In der IHK in Gelsenkirchen wird die Prüfung als Tablet-Prüfung durchgeführt. Aufgrund der Innenstadtlage sind dort Parkplätze nur eingeschränkt verfügbar.
Die praktische Prüfung umfasst die Präsentation oder die praktische Durchführung einer betrieblichen Ausbildungssituation und ein anschließendes Fachgespräch. In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden.
Bei der praktischen Durchführung muss ein „Auszubildender“ oder Partner (z. B. aus dem Lehrgang oder Unternehmen) mitgebracht werden. Ein Konzept der geplanten Ausbildungssituation kann dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden, um den Prüfern einen schnellen Überblick über Thema, Ziel, beteiligte Person, Lern- und Leistungsverhalten sowie Vorkenntnisse zu geben. Das Konzept wird nicht bewertet.
Im anschließenden Fachgespräch müssen die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründet werden. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten (15 Minuten Präsentation oder praktische Durchführung und 15 Minuten Fachgespräch).
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Bei der praktischen Durchführung muss ein „Auszubildender“ oder Partner (z. B. aus dem Lehrgang oder Unternehmen) mitgebracht werden. Ein Konzept der geplanten Ausbildungssituation kann dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden, um den Prüfern einen schnellen Überblick über Thema, Ziel, beteiligte Person, Lern- und Leistungsverhalten sowie Vorkenntnisse zu geben. Das Konzept wird nicht bewertet.
Im anschließenden Fachgespräch müssen die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründet werden. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten (15 Minuten Präsentation oder praktische Durchführung und 15 Minuten Fachgespräch).
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Prüfungstermine
Die aufgeführten Prüfungstermine sind vorläufig. Nach Registrierung im Online-Portal und Auswahl des Prüfungstermins erhalten Sie eine Information, ob der Termin noch verfügbar ist oder bereits ausgebucht ist.
Die Termine für Oktober bis Dezember 2025 werden voraussichtlich am 9. Juli (28. KW.) veröffentlicht.
Die Termine für Oktober bis Dezember 2025 werden voraussichtlich am 9. Juli (28. KW.) veröffentlicht.
Die praktische Prüfung findet in der Regel bis zu vier Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Sollten Sie in dem Zeitraum aus wichtigem Grund verhindert sein, wählen Sie bitte einen anderen Prüfungstermin. Aus organisatorischen Gründen können individuelle Terminwünsche nicht berücksichtigt werden.
Den endgültigen Prüfungstermin erhalten Sie etwa vier Wochen vor der Prüfung per E-Mail mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil. Wenn Sie nur den praktischen Prüfungsteil ablegen, erfolgt die Einladung entsprechend zu diesem Teil.
Den endgültigen Prüfungstermin erhalten Sie etwa vier Wochen vor der Prüfung per E-Mail mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil. Wenn Sie nur den praktischen Prüfungsteil ablegen, erfolgt die Einladung entsprechend zu diesem Teil.
Jahr | Münster | Gelsenkirchen | Bocholt |
---|---|---|---|
2025 | 3./4. März 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 6. bis 31. März) | 4. März (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 31. März) | 3./4. März in Münster (Zeitraum der praktischen Prüfung: 6. bis 31. März in Bocholt) |
2./3. April 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 7. bis 28. April) | 1./2. April (Zeitraum der praktischen Prüfung 7. bis 30. April) | 2./3. April in Münster (Zeitraum der praktischen Prüfung: 7. bis 28. April in Bocholt) | |
5./6. Mai 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 8. bis 28. Mai) | 6. Mai (Zeitraum der praktischen Prüfung: 12. bis 31. Mail) | ||
2./3. Juni 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 5. bis 30. Juni) | 3./4. Juni (Zeitraum der praktischen Prüfung: 10. bis 30. Juni) | 2./3. Juni in Münster (Zeitraum der praktischen Prüfung: 5. bis 30. Juni in Bocholt) | |
2./3. Juli 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 7. bis 31. Juli) | 1./2. Juli 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 7. bis 31. Juli) | ||
1./4. August 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 6. bis 29. August) | 1. August 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 11. bis 31. August) | 1./4. August 2025 in Münster (Zeitraum der praktischen Prüfung: 6. bis 29. August in Bocholt) | |
1.-3. September 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 4. bis 30. September) | 2. September 2025 (Zeitraum der praktischen Prüfung: 8. bis 30. August) |
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss ist einen Monat vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist, erhalten Sie nach der Registrierung im Online-Portal und der Auswahl des Prüfungstermins eine Information, ob der Termin noch verfügbar oder bereits ausgebucht ist.
Jetzt zur Prüfung anmelden
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Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Seit dem 1. Januar 2025 gilt folgender Gebührentarif.
- Gesamtprüfung: 234 Euro
- Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil: 162 Euro
Wiederholungsprüfung- Gesamtwiederholung: 100 Prozent der ursprünglichen Gebühr
- Teilwiederholung: 70 Prozent der ursprünglichen Gebühr
- Stornogebühren
Gesamtprüfung (Schriftliche und Praktische Prüfung)
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 49 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 159 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 219 Euro Praktischer Prüfungsteil (Befreiung vom schriftlichen Teil)
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 45 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 96 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 129 Euro Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.