Industriemeister/-in Lebensmittel

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Lebensmittel planen, steuern und überwachen Arbeitsprozesse in der Produktion verkaufsfertiger Nahrungs- und Genussmittel und stellen die Qualität der Produkte sicher. Sie sind Führungskräfte in der Lebensmittel verarbeitenden Industrie. Hier planen und koordinieren sie Produktionsprozesse unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Lebensmittel“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Lebensmittel“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über den Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Lebensmittel“ aufweisen.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
8:30 - 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 - 14:00 Uhr
Prüfungsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und dauert für jeden Prüfungsbereich sowie für jede zu prüfende Person höchstens 20 Minuten. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ gilt als bestanden, wenn die zu prüfende Person in allen Prüfungsbereichen dieses Prüfungsteils mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Technik,
  2. Organisation und
  3. Führung und Personal.
Die Bearbeitungszeit beträgt
  1. für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ 270 Minuten und
  2. für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ 240 Minuten.
Prüfungsbereich Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik 8:30 - 13:00 Uhr
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation 8:30 -12:30 Uhr
1. Der Handlungsbereich Technik enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Lebensmitteltechnologie
b) Betriebstechnik und
c) Warenmanagement
2. Der Handlungsbereich Organisation enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) betriebliches Kostenwesen
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
3. Der Handlungsbereich Führung und Personal enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Personalführung
b) Personalentwicklung und
c) Qualitätsmanagement.
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Fachgespräch mit Präsentation
Im Fachgespräch wird eine Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ gestellt. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründetet Lösung zuzuführen. Die Lösungsvorschläge sollen in einer Präsentation erläutert werden. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum.

Die Präsentation soll mindestens 10 und maximal 15 Minuten dauern und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Hinweise zum Bestehen: Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
Wichtiger Hinweis: Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest und ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig (früher als sechs Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen.

Sollte die Prüfung nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).