Industriemeister/-in Lebensmittel
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Lebensmittel“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Lebensmittel“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über den Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Lebensmittel“ aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Prüfungsbereich | Tag 1 | Uhrzeit |
---|---|
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten |
8:30 - 10:00 Uhr |
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung |
10:30 - 12:00 Uhr |
Rechtsbewusstes Handeln | 12:30 - 14:00 Uhr |
Prüfungsbereich | Tag 2 | Uhrzeit |
---|---|
Betriebswirtschaftliches Handeln | 8:30 - 10:00 Uhr |
Zusammenarbeit im Betrieb | 10:30 - 12:00 Uhr |
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.
Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und dauert für jeden Prüfungsbereich sowie für jede zu prüfende Person höchstens 20 Minuten. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ gilt als bestanden, wenn die zu prüfende Person in allen Prüfungsbereichen dieses Prüfungsteils mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und dauert für jeden Prüfungsbereich sowie für jede zu prüfende Person höchstens 20 Minuten. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ gilt als bestanden, wenn die zu prüfende Person in allen Prüfungsbereichen dieses Prüfungsteils mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
- Technik,
- Organisation und
- Führung und Personal.
Die Bearbeitungszeit beträgt
- für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ 270 Minuten und
- für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ 240 Minuten.
Prüfungsbereich | Uhrzeit |
---|---|
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik | 8:30 - 13:00 Uhr |
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation | 8:30 -12:30 Uhr |
1. Der Handlungsbereich Technik enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Lebensmitteltechnologie
b) Betriebstechnik und
c) Warenmanagement
b) Betriebstechnik und
c) Warenmanagement
2. Der Handlungsbereich Organisation enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) betriebliches Kostenwesen
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
3. Der Handlungsbereich Führung und Personal enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Personalführung
b) Personalentwicklung und
c) Qualitätsmanagement.
b) Personalentwicklung und
c) Qualitätsmanagement.
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Fachgespräch mit Präsentation
Im Fachgespräch wird eine Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ gestellt. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründetet Lösung zuzuführen. Die Lösungsvorschläge sollen in einer Präsentation erläutert werden. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum.
Die Präsentation soll mindestens 10 und maximal 15 Minuten dauern und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Präsentation soll mindestens 10 und maximal 15 Minuten dauern und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Hinweise zum Bestehen: Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 882 KB)
Wichtiger Hinweis: Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest und ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig (früher als sechs Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sollte die Prüfung nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.
Sollte die Prüfung nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.
Prüfungsgebühr
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 810 Euro gemäß unserem Gebührentarif.
- Erste Teilprüfung: 442 Euro
- Zweite Teilprüfung: 368 Euro
Wiederholungsprüfung
- Gesamtwiederholung: 100 Prozent
- Teilwiederholung: 70 Prozent
- Stornogebühren
Seit dem 01.01.2025 gilt folgender Gebührentarif:
Erste Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 91 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 221 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 316 Euro Zweite Teilprüfung
Zeitpunkt des Rücktritts Gebühr Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung 97 Euro Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 175 Euro Nichtteilnahme an der Prüfung 220 Euro Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).