Fortbildungsprüfungen

Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Elektrotechnik“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Elektrotechnik“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ und „Fertigung und Montage“ zuzuordnen sind.
Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:
1. Handlungsbereich „Technik“:
a) Betriebstechnik,
b) Fertigungstechnik;
2. Handlungsbereich „Organisation“:
a) Betriebskosten,
b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Prozessoptimierung,
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
3. Handlungsbereich „Führung und Personal“:
a) Personalführung,
b) Personalentwicklung,
c) Qualitätsmanagement.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
 Tag 1:
Prüfungsbereich Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
8:30 - 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln
12:30 - 14:00 Uhr
Tag 2:
Prüfungsbereich Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln
8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb
10:30 - 12:00 Uhr
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungsbereich Uhrzeit
1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Technik:
„Infrastruktursysteme und Betriebstechnik“ (T 1) oder
„Automatisierungs- und Informationstechnik“ (T 2)
8:30 - 12:30 Uhr
2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation
8:30 -12:30 Uhr

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.