Rohrleitungsbauer/-in
Rohrleitungsbauer/-innen stellen Rohrleitungssysteme für Wasser, Gas, Öl oder Fernwärme her und warten diese. Bevor sie Rohre verlegen, schachten sie die Rohrgräben aus und sichern sie ab. Dann lassen sie die benötigten Rohrteile in die Grube hinab. Größtenteils verwenden sie Normrohre. Spezielle Einzelstücke wie Abzweige oder Biegungen, die nicht fertig bezogen werden können, stellen sie in ihrer Werkstatt selbst her.
In der Baugrube verbinden sie die Rohrteile zu einer belastbaren und dichten Leitung, die zum Teil auch hohem Druck standhalten muss. Je nach Material des Rohres verschweißen, verkleben oder verschrauben sie die Einzelstücke. Sie bauen auch Abzweige, Absperrschieber und Messvorrichtungen ein. Danach nehmen sie eine Dichtheitsprüfung vor und schließen die Rohrgräben. Daneben übernehmen sie auch Reparatur- und Wartungsarbeiten an Leitungen: Sie beheben beispielsweise Rohrbrüche oder schließen Haushalte an ein Versorgungsnetz an.
Arbeitsgebiet
Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt kann Aufgabenfelder und Anforderungsprofile verändern. Es eröffnet sich für Rohrleitungsbauer/innen ggf. die Chance, sich mit folgenden Technologien, Verfahren oder Systemen zu befassen:
- 3-D-Laserscanning (z.B. Vermessungen mit einem 3-D-Laserscanner durchführen, um ein dreidimensionales Abbild von Geländeoberflächen zu erstellen)
- Apps für Planung und Aufmaß (z.B. das Aufmaß vor Ort auf einem mobilen Gerät erstellen und versenden)
- Bauroboter (z.B. autonome Bohrgeräte bedienen und warten)
- Speicherprogrammierbare Steuerung - SPS (z.B. automatische Blechbiegemaschinen einrichten und programmieren)
- Wartungs- und Instandhaltungsroboter (z.B. Roboter für die Wartung von Rohrleitungssystemen und Bohrgeräten einsetzen)
Die zweite Stufe der Ausbildung (nach der zweijährigen Ausbildung als Tiefbaufacharbeiter/-in, weitere Informationen siehe dort) dauert in der Regel 1 Jahr.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Informationen zur Prüfung
Zwischenprüfung: Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Abschlussprüfung: Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab.
Weitere Informationen zur Abschlussprüfung erhalten Sie hier (PAL).
Prüfungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
- Ausbildung der Ausbilder, Gepr. Industriemeister/-in Chemie, Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik, Gepr. Industriemeister/-in Glas, Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk, Gepr. Industriemeister/-in Lebensmittel, Gepr. Industriemeister/-in Mechatronik, Gepr. Industriemeister/-in Metall, Gepr. Industriemeister/-in Pharmazie, Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft, Gepr. Logistikmeister/-in, Gepr. Meister/-in Kraftverkehr, Gepr. Meister/-in für Schutz und Sicherheit, Gepr. Netzmeister/-in, Gepr. Techn. Betriebswirt/-in, Gepr. Techn. Fachwirt/-in
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.