Neues zu CBAM

Nationale Zuständigkeit und Standardwerte bekanntgegeben

Die Bundesregierung hat kürzlich die zuständige nationale Behörde für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bekanntgegeben:
Es ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Zudem hat die Europäische Kommission endlich die lang erwarteten CBAM-Standardwerte veröffentlicht, die für die Berechnung des CO2-Gehalts in Produkten unerlässlich sind.
Im Folgenden finden Sie die Links zu beiden Meldungen.
DEHSt als nationale CBAM-Stelle in Deutschland bestimmt
Die DEHSt wurde von der Bundesregierung offiziell als verantwortliche Behörde für den EU CO2-Grenzausgleichsmechanismus ernannt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: DEHSt Website
Veröffentlichung der CBAM-Standardwerte durch die EU-Kommission
Am 22. Dezember 2023 hat die EU-Kommission die lang erwarteten Standardwerte für CBAM herausgegeben. Diese können Sie hier einsehen.



Quelle: DIHK
Stand: 04.01.2024