Registrierungspflicht und schrittweiser Übergang ab 2025
Die Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder gilt seit dem 1. Januar 2025.
In der Übergangsphase bis Ende 2025 müssen die Emissionen der importierten Waren aus den betroffenen Sektoren nur erfasst werden.
Ab 2026 ist der kostenpflichtige Erwerb von Zertifikaten erforderlich. Gleichzeitig werden die kostenlosen Zuteilungen schrittweise reduziert und durch CBAM-Zertifikate ersetzt, bis sie Ende 2034 vollständig entfallen. Mehr Informationen zu CBAM finden Sie hier.
Ab 2026 ist der kostenpflichtige Erwerb von Zertifikaten erforderlich. Gleichzeitig werden die kostenlosen Zuteilungen schrittweise reduziert und durch CBAM-Zertifikate ersetzt, bis sie Ende 2034 vollständig entfallen. Mehr Informationen zu CBAM finden Sie hier.