Intrastat: Meldeschwellen angehoben

Der Bundestag hat das Außenhandelsstatistikgesetz geändert und damit die Grundlage geschaffen, die Meldeschwellen für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Intrahandel) rückwirkend zum 1. Januar 2025 per Verordnung anzuheben.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Konkret bedeutet dies, dass die Meldeschwelle für Eingänge (Importe) von bisher 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Versendungen (Exporte) von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht wurde.

Unternehmen, die Waren innerhalb der EU handeln, sind verpflichtet, monatlich Intrastat-Meldungen abzugeben, wenn sie die festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Mit den neuen, höheren Schwellenwerten sind nun weniger Unternehmen meldepflichtig, was den administrativen Aufwand reduziert. Die Meldepflicht beginnt mit dem Monat, in dem die jeweilige Schwelle überschritten wird. Die Meldungen müssen bis spätestens zum 10. Arbeitstag des folgenden Monats an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.

Hintergrund zur Intrastat-Meldung:

Die Intrastat-Meldung dient der Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Sie ist eine wichtige Datenquelle für die Erstellung der Außenhandelsstatistik und liefert wesentliche Informationen über die Handelsströme innerhalb der EU. Die Anpassung der Meldeschwellen zielt darauf ab, Unternehmen zu entlasten und die Effizienz der Datenerhebung zu steigern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schwellenwerte und Meldepflichten je nach EU-Mitgliedstaat variieren können.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gelangen Sie hier.