Betriebssicherheit: Geänderte TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen"

Am 17.10.2025 wurde die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" geändert.
Die TRBS 3121 ist eine von vielen Technischen Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.

Alle notwendigen Dokumente zur TRBS 3121 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRBS 3121
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE