IED: Bundeskabinett beschließt Artikelgesetz und Mantelverordnung
Das Bundeskabinett hat die Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) durch ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung beschlossen. Darin werden die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Vorgaben an das Umweltmanagement durch einen sogenannten Umwelt-Omnibus berücksichtigt. Die Entwürfe gehen nun an den Bundesrat.
Mit dem Beschluss vom 21. Januar 2026 plant die Bundesregierung die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (EU) 2024/1785 umzusetzen. Mit dem Artikelgesetz sollen unter anderem das Bundes-Immissionsschutz (BImSchG), Kreislaufwirtschafts-, Bundesberg- und Wasserhaushaltsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geändert werden. Zudem werden zahlreiche Verordnungen zur Umsetzung des BImSchG (BImSchV) sowie die Abwasser- und Deponieverordnung mit einer Mantelverordnung geändert. Neu eingeführt wird eine 45. BImSchV zur Umsetzung von Managementvorgaben und Umweltleistungswerten.
Die Entwürfe berücksichtigen teilweise die Vorschläge der EU-Kommission zur Vereinfachung der Vorgaben an das Umweltmanagement durch einen sogenannten Umwelt-Omnibus. So muss kein Chemikalieninventar oder Transformationsplan mehr nachgewiesen werden. Statt bis Mitte 2027 muss das Umweltmanagementsystem nun bis Juli 2030 eingeführt und nachgewiesen werden.
Die DIHK plant, die Kabinettsentwürfe mit einer aktualisierten Stellungnahme zu kommentieren. Alle Hinweise oder Anmerkungen sind bis dahin herzlich willkommen.
Eine Pressemitteilung des BMUKN zum Beschluss finden Sie hier:
Die Drucksachen sind noch nicht online verfügbar.
Das Artikelgesetz finden Sie in Kürze hier:
Die Mantelverordnung finden Sie in Kürze hier: