Bundesrat beschließt Änderungen zur Novelle der 13. und 17. BImSchV

Der Bundesrat hat der Novelle der 13. und 17. BImSchV unter bestimmten Änderungsmaßgaben zugestimmt. Die Bundesregierung hat die Änderungsmaßgabe des Bundesrates übernommen. Nun muss der Bundestag noch zustimmen.
Die Änderungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) sowie über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) dienen der Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen. Sie betreffen besonders Anlagen (bspw. Kraftwerke oder Chemie-, Papier-, Stahl- oder Zementindustrie) mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr. Die BVT Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen müssen bis zum 17. August 2021 in Deutschland umgesetzt werden.
Die Änderungen des Bundesrates zum Regierungsentwurf finden sich in der Bundestagsdrucksache (Link) ab Seite 172. 
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Quelle: DIHK