IE: Ausgangszustandsbericht von Boden und Grundwasser

Der Ausgangszustandsbericht (AZB) muss für alle Industrieanlagen erstellt werden, die unter die IE-Richtlinie fallen und in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird. Er dient der Beweissicherung des Zustandes von Boden und Grundwasser auf dem Anlagengrundstück zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Nach Stilllegung der Anlage ist der Betreiber verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der im AZB festgehalten worden ist.
Die Erarbeitung entsprechender Leitlinien durch die Kommission ist in Art. 22 IE-Richtlinie ausdrücklich vorgesehen. Die Leitlinien sind im Amtsblatt der EU 2014/C 136/03 veröffentlicht.
Die Mitgliedstaaten sollen die Leitlinien bei der Umsetzung der IE-Richtlinie verwenden. Die EU-Kommission wird die Leitlinien ebenfalls heranziehen, um die den AZB betreffenden Informationen in den Berichten der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der IE-Richtlinie zu bewerten.
In Deutschland hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht und zur Rückführungspflicht (Stand: September 2024) erstellt und sowohl Vollzug als auch Anlagenbetreiber dabei unterstützen soll, den Ausgangszustandsbericht zu erstellen. Die LABO-Arbeitshilfe geht hinsichtlich der Anforderungen an den AZB wesentlich weiter ins Detail als Leitlinien der EU-Kommission. Dennoch enthalten die Leitlinien einige hilfreiche Hinweise, u. a. einen Vorschlag zur systematischen Herangehensweise bei der Vorbereitung eines AZB und eine Checkliste für die Bestandsaufnahme und den Bericht über den Ausgangszustand.
Quelle: DIHK (angepasst)