Prädikatisierung
Die IHK Karlsruhe vergibt gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Referat für Naturschutz- und Landschaftspflege und der Stadt Karlsruhe das Prädikat #lichtbewusstsein.
Damit werden Unternehmen aus der Region Karlsruhe ausgezeichnet, die bewusst umweltschonende Außenbeleuchtung einsetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Energieeinsparung leisten.
Damit werden Unternehmen aus der Region Karlsruhe ausgezeichnet, die bewusst umweltschonende Außenbeleuchtung einsetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Energieeinsparung leisten.
Welchen Mehrwert bietet diese auf den ersten Blick wirtschaftsferne Auszeichnung den Mitgliedsunternehmen der IHK Karlsruhe?
Mit dem Prädikat #lichtbewusstsein können Sie Ihre Vorbildfunktion unterstreichen und zeigen Ihr zukunftsweisendes Engagement für Energieeinsparung und Nachhaltigkeit. Zudem können Sie die Maßnahmen auch innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwenden. Sie schaffen damit also eine Win-Win-Situation für Umwelt, Gesellschaft und Ihr Unternehmen. Für eine lebenswerte Region können Wirtschaft und Naturschutz gut Hand in Hand gehen.
Wer wird mit dem Prädikat ausgezeichnet?
Ausgezeichnet werden Unternehmen in der Region Karlsruhe, die Maßnahmen zum Erhalt der natürlichen Dunkelheit der Nacht im Außenbereich ergreifen oder bereits umgesetzt haben. Dabei werden die individuellen Gegebenheiten wie Lage, Betriebszeiten und Tätigkeitsbereiche berücksichtigt.
Wie läuft die Prädikatisierung ab?
Sie wollen Ihr Unternehmen prädikatisieren lassen? Hierzu gibt es ja nach Situation folgende Wege:
- Sie haben schon einige Maßnahmen zum Schutz der Nacht in Ihrem Außenbereich umgesetzt oder interessieren sich einfach für das Thema sind eventuell aber noch unsicher? Melden Sie sich einfach über unsere Webseite ganz unverbindlich an.
- Die Fachleute für #lichtbewusstsein nehmen nun Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten eine Checkliste mit der Sie die derzeitige Situation im Außenbereich beschreiben. Desweiteren fügen Sie bitte Fotos der aktuellen Außenbeleuchtung hinzu. Diese Unterlagen senden Sie an das Regierungspräsidium zurück. Sie wollen schon jetzt wissen, was in der Checkliste abgefragt wird? Diese finden Sie rechts unter “Weitere Informationen”.
- Die Fachleute für #lichtbewusstsein prüfen Ihre Angaben und Sie erhalten konkrete Vorschläge für eine Optimierung Ihrer Außenbeleuchtung. Oft sind es ganz einfache Lösungen, die mit geringen Kosten verbunden sind, wie das Ausrichten von Strahlern auf die Horizontale oder Anbringung von Farbfilterfolie. Bei komplexeren Ausgangssituationen setzen sich die Fachleute des Regierungspräsidums Karlsruhe mit Ihnen bezüglich eines Vor-Ort-Termins in Verbindung.
- Sie haben Ihre Außenbeleuchtung so umgestellt, dass das Motto “So viel Licht wie nötig, so wenig Licht wie möglich.” voll auf Sie zutrifft und die Kriterien umweltschonender Beleuchtung erfüllt werden? Sie erhalten das Prädikat #lichtbewusstsein. Bezüglich einer Terminierung kommen wir auf Sie zu.
- Mit Erhalt Ihrer Prädikatsurkunde dürfen Sie sich für drei Jahre ein #lichtbewusstes Unternehmen nennen.
Auf welche Kriterien wird bei der Prädikatisierung geachtet?
Der Maßnahmenkatalog ist vielfältig. Wir achten unter anderem auf:
- Beleuchtungsdauer: In welchem Zeitraum wird das Unternehmen und Gelände außen beleuchtet?
- Beleuchtungsumfang: In welchem Maße – also wieviel – Licht wird eingesetzt?
- Leuchtmittel: Sind die Leuchtmittel im Energieverbrauch dem Bedarf angepasst und in ihrer Lichtfarbe optimiert?
- Lichtlenkung: Strahlen die vorhandenen Leuchten nur gezielt auf die Nutzfläche wie Gehwege und Treppen oder strahlen sie auch darüber hinaus in die Umgebung?
- Intelligente Beleuchtung: Werden gut eingestellte Bewegungsmelder oder besser noch Zeitschalter eingesetzt, um das Licht bedarfsorientiert zu steuern?
- Beleuchtungszweck: Dient die Beleuchtung der Arbeitsverrichtung, zur Wege- und Treppenbeleuchtung während der Betriebszeit oder lediglich zu Werbezwecken?
Gesetzliche Grundlagen
Das Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) Baden-Württemberg enthält in § 21 spezifische Regelungen zur künstlichen Beleuchtung.
Neben der Pflicht, Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden, sind Lichtwerbeanlagen im Außenbereich und Himmelsstrahler untersagt. Für die Beleuchtung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sieht das NatSchG eine Pflicht zur insektenfreundlichen Beleuchtung und eine Um-und Nachrüstungspflicht von Bestandsanlagen bis 2030 vor.
Verbot von Fassadenbeleuchtung
Die Fassadenbeleuchtung von Kirchen, öffentlichen Gebäuden, Privathäusern und Industrieanlagen ist weit verbreitete Praxis.
Besonders kritisch sind Strahler, die Fassaden von unten nach oben beleuchten und somit oft noch weit in den Nachthimmel scheinen. Neben den negativen Auswirkungen auf Vögel, Insekten und Fledermäuse tragen sie durch die Streuung in der Atmosphäre erheblich zur Aufhellung des Nachthimmels bei.
Deshalb ist es in Baden-Württemberg verboten:
- im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig
- und im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr
die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.
Damit ist die bewusste Beleuchtung der ganzen Gebäudefassade oder großer Teile davon gemeint – nicht etwa einzelne Leuchten als Eingangs- oder Balkonbeleuchtung. Für Privateigentümer, Kommunen und Unternehmen in Baden-Württemberg ergibt sich hieraus ein direkter Handlungsbedarf, vorhandene oder geplante Beleuchtungskonzepte der Fassaden zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um das Beleuchtungsverbot einzuhalten.
Anmeldung
Über Anmeldung Prädikat #lichtbewusstsein können Sie sich für das Prädikat anmelden.