Bundesimmissionsschutzgesetz: Befristete Ausnahmen
Mit der 14. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollen im Fall einer ernsten oder eheblichen Gasmangellage mehrere immissionsschutzrechtliche Verfahrenserleichterungen und Ausnahmen zulässig sein. (z. B. beim Brennstoffwechsel).
Der Bundestag hat die Änderungen beschlossen, der Bundesrat zugestimmt. Die Regelungen sollen auf zwei Jahre befristet eingeführt werden.
Weitere Informationen:
- https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/22/1025/1025-pk.html
- https://dip.bundestag.de/vorgang/vierzehntes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes/291429?term=he:br%20AND%20dr:478/22&f.typ=Vorgang&rows=25&pos=1
Das novellierte Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) mitsamt den neuen Ausnahmen (z. B. beim Brennstoffwechsel) ist hier aufrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/