Gefahrstoffe: Neugefasste TRGS 521 "Tätigkeiten mit alter Mineralwolle"
Am 04.05.2026 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 521 "Tätigkeiten mit alter Mineralwolle" neugefasst.
Die TRGS 521 ist eine von vielen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 521 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 521