Gefahrstoffe: Neugefasste TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"
Am 04.05.2026 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" neugefasst.
Die TRGS 561 ist eine von vielen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 561 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 561