Baden-Württemberg beschließt Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts zu einem Klima-Maßnahmen-Register

Das Klima-Maßnahmen-Register soll mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit gewährleisten, um die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.
Der Ministerrat hat am Dienstag, 12. April 2022, der Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) zu einem Klima-Maßnahmen-Register (KMR) zugestimmt. Die konkreten Maßnahmen für die Reduktion von Treibhausgasen werden im KMR hinterlegt – als permanent erweiterbares, flexibles Instrument, das öffentlich über das Internet einsehbar sein wird.