Klimaschutz: Verordnung zum EU-Rahmen für die Zertifizierung von dauerhaften CO₂-Entnahmen

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung verabschiedet, die erstmals einen freiwilligen EU-weiten Zertifizierungsrahmen für dauerhafte CO₂-Entnahmen, kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung und die CO₂-Speicherung in Produkten schafft.
Ziel ist es, hochwertige Maßnahmen zur CO₂-Entnahme und zur Reduktion von Bodenemissionen zu fördern, um die Klimaneutralität bis 2050 zu unterstützen.
Die Verordnung umfasst drei Hauptbereiche: dauerhafte CO₂-Entnahmen (z. B. DACCS), die Speicherung von CO₂ in langlebigen Produkten für mindestens 35 Jahre (z. B. holzbasierte Bauprodukte) und die kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung (z. B. Wiederaufforstung oder Renaturierung von Mooren).
Um zertifiziert zu werden, müssen Projekte 4 strenge und übergreifende Kriterien erfüllen:
  • sie müssen einen quantifizierten Nettonutzen der CO₂-Entnahme oder einen Nettonutzen der Verringerung von Bodenemissionen hervorbringen;
  • sie müssen zusätzlich sein; d. h. sie gehen über die gesetzlichen Anforderungen auf Ebene eines einzelnen Betreibers hinaus und sie erfordern, dass der Anreizeffekt der Zertifizierung finanziell tragfähig wird;
  • sie müssen darauf abzielen, die langfristige Speicherung von CO₂ zu gewährleisten und gleichzeitig das Risiko der Freisetzung von CO₂ zu minimieren;
  • sie sollten die Umwelt nicht erheblich beeinträchtigen und sollten positive Nebeneffekte für eines oder mehrere Nachhaltigkeitsziele bewirken können.
Ab 2028 wird ein EU-weites Register eingeführt, das die Rückverfolgbarkeit von zertifizierten Einheiten gewährleistet.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie bildet einen wichtigen Schritt zur Integration von CO₂-Entnahmen in die EU-Klimapolitik.
Quelle: DIHK