Klimaschutz: Öffentliche Konsultation zum NZIA-Durchführungsrechtsakt betreffend ökologische Mindestanforderungen bei der Beschaffung von Net-Zero-Technologien

Der Net Zero Industry Act (NZIA) wurde Ende Juni 2024 als Verordnung erlassen und wird zurzeit von den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten angewendet und umgesetzt. Nun hat die Kommission einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt vorgelegt, welcher Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit bestimmten Netto-Null-Technologien vorsieht.
Ziel des NZIA ist es die Herstellung von Netto-Null Technologien in Europa bis 2030 zu erhöhen. Dafür wurde eine Anzahl an Netto-Null Technologien identifiziert, die neben anderen Maßnahmen auch durch sogenannte strategische Projekte unterstützt werden können.
Die Verordnung gilt unmittelbar und enthält in seinem Art. 25 Vorgaben für die öffentliche Beschaffung von sogenannten Net-Zero-Technologien (zum Beispiel Windkraft- und Solartechnologien, zum Gesamtkatalog der umfassten Technologien siehe Art. 4 NZIA).
Gemäß Art. 25 Abs. 1 NZIA wenden öffentliche Auftraggeber bei Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit an, wenn bestimmte Netto-Null-Technologien Teil der Aufträge sind. Gemäß Art. 25 Abs. 5 NZIA sind die konkreten Mindestanforderungen durch die EU-Kommission per Durchführungsrechtsakt festzulegen.
Einen Vorschlag für einen solchen Durchführungsrechtsakt hat die Kommission nun vorgelegt (siehe anbei) und bittet um Feedback.
Der Durchführungsrechtsakt sieht Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit bestimmten Netto-Null-Technologien vor, nämlich Solartechnologien sowie Onshore-Wind- und Offshore-Technologien für erneuerbare Energien. Er soll Ende des Jahres in Kraft treten. Bis 30. Juni 2026 würde er nur für Aufträge von zentralen Beschaffungsstellen oder für Aufträge mit einem Wert ab 25 Mio. Euro gelten (siehe Art. 49 Abs. 3 NZIA); nach dem 30. Juni 2026 dann für alle öffentlichen Aufträge im Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien.