Klimaschutz: Klimaschutzverträge für CCS
Das BMWK plant, die Klimaschutzverträge mit der Industrie erstmals für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie die CO2-Nutzung (CCU) zu öffnen.
Dies setzt allerdings eine Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) sowie gesicherte Haushaltsmittel voraus, die aufgrund der aktuellen politischen und finanziellen Lage unsicher sind.
In der zweiten Ausschreibungsrunde stehen 12 Milliarden Euro zur Verfügung, um insbesondere unvermeidbare Emissionen in Sektoren wie Zement, Kalk und Müllverbrennungsanlagen zu adressieren. Sektoren, wie Eisen und Stahl, bleiben ausgeschlossen, was für Diskussionen sorgt.
Die Industrie zeigt großes Interesse: Von den 130 eingereichten Projekten setzen viele auf CCUS-Technologien und könnten so etwa 32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen, was rund 20 Prozent der Industrieemissionen von 2023 entspricht. Dennoch ist der Erfolg der Förderung gefährdet, da der Entwurf der Förderrichtlinie den Widerruf von Förderbescheiden erlaubt, falls die Finanzierung nicht gesichert werden kann.
Quelle: DIHK