Klimaschutz: Veröffentlichung des Low-Carbon Fuels Delegated Act (LCF DA) im Amtsblatt der EU

Der Delegated Act zum kohlenstoffarmen Wasserstoff (LCF DA) wurde am 21. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Der LCF DA schafft Rechtsklarheit und ist entscheidend für die Investitionssicherheit sowie die Erreichung der Klimaziele im Rahmen der EU-Wasserstoffstrategie.
Der DA legt die Methodik zur Berechnung der THG-Einsparungen für verschiedene Wasserstoff-Produktionspfade fest.
Als kohlenstoffarmer Wasserstoff gilt Wasserstoff, der gemäß Art. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1788 folgendes ermöglicht:
  • Mindestens 70 % THG-Einsparung gegenüber dem fossilen Referenzwert (94 gCO₂eq/MJ, RED III).
  • Daraus ergibt sich ein maximaler Lebenszyklus-Emissionswert von 28,2 gCO₂eq/MJ.
Diese Methodik berücksichtigt die gesamten Lebenszyklus-Emissionen, das bedeutet inkl.
  • Upstream-Emissionen
  • Methan-Leckagen
  • Indirekte Emissionen (bspw. aus dem Transport oder aus der Verarbeitung)
  • Tatsächliche CO₂-Abscheideraten
Dies betrifft folgende Formen/Farben des Wasserstoffs:
  • Blauer Wasserstoff (aus Erdgas mit CCS)
  • Elektrolytischer Wasserstoff (Strom aus dem Netz, inkl. Kernenergie)
  • Wasserstoff aus Methan-Pyrolyse
Die Verordnung erkennt vier Berechnungsmethoden für die THG-Einsparungen an, einschließlich der Nutzung von niedrigem Emissionsstrom aus Kernenergie.
Nach erfolgreicher Überprüfung durch das Europäische Parlament und den Rat (bis 10. November) tritt die Verordnung in 20 Tagen in Kraft.