Emissionshandel: Einigung über die EU-Verordnung zur Berechnung von Verkehrsemissionen
Der Rat der EU und das Europäische Parlament erzielten am 5. November 2025 eine vorläufige Einigung über die CountEmissions EU-Verordnung, die eine einheitliche Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen (THG) im Personen- und Güterverkehr einführt.
Die Berechnung basiert auf dem „Well-to-Wheel“-Prinzip, das sämtliche Emissionen von der Kraftstoffproduktion bis zur Nutzung erfasst. So soll künftig einheitlich ermittelt werden können, wie klimafreundlich Transportleistungen sind – unabhängig davon, ob sie auf der Straße, der Schiene, in der Luft oder auf dem Wasser erbracht werden.
Die Berechnung ist grundsätzlich freiwillig. Allerdings müssen Unternehmen, die Emissionsdaten veröffentlichen – etwa in Nachhaltigkeitsberichten, Verträgen, Werbematerialien oder im Rahmen anderer EU-rechtlicher Vorgaben – diese nach der CountEmissionsEU-Methode auf Basis des internationalen Standards EN ISO 14083:2023 berechnen.
Zur Unterstützung sollen Unternehmen künftig auf zwei kostenlose EU-Datenbanken und ein Emissionsberechnungstool zugreifen können, die gemeinsam mit der Europäischen Umweltagentur entwickelt werden. Damit werden sie den CO2-Fußabdruck ihrer Transporte einheitlich berechnen und transparent kommunizieren können, etwa gegenüber Kunden oder öffentlichen Auftraggebern. Größere Unternehmen müssen ihre Angaben von unabhängigen Stellen prüfen lassen, während kleinere Betriebe von dieser Pflicht ausgenommen sind.
Um den Aufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu begrenzen, wird die Europäische Kommission verpflichtet, innerhalb von vier Jahren ein kostenloses, benutzerfreundliches und öffentlich zugängliches Berechnungstool sowie ein praxisnahes Handbuch zur Anwendung der Regeln bereitzustellen.
Der erzielte Kompromiss muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament formell bestätigt werden, bevor die Verordnung in Kraft treten kann.
Mögliche Erweiterung auf Lebenszyklusanalyse
Das Europäische Parlament setzte sich für einen umfassenderen Ansatz ein, der den gesamten Lebenszyklus von Verkehrsmitteln einbezieht – einschließlich der Emissionen aus Herstellung, Wartung und Recycling. Im Rahmen der Einigung wurde festgelegt, dass die Europäische Kommission innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung bewerten soll, ob und wie die Berechnungsmethode um eine Lebenszyklusanalyse erweitert werden kann.
Quelle: DIHK