Klimaschutz: Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Fünf DIHK-Vorschläge für praxisgerechte ESG-Daten entlang der Wertschöpfungskette
Am 27. November 2024 hat das DIHK-Präsidium das Positionspapier in seiner Sitzung nach intensiver Debatte verabschiedet.
Das Positionspapier wurde inhaltlich nicht verändert. Es wurde aufgrund der Diskussion um eine Präambel ergänzt, die folgendermaßen lautet:
Das DIHK-Präsidium ist der Auffassung, dass die Politik auf die gesetzliche Verpflichtung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung grundsätzlich verzichten sollte. Denn eine deutliche Mehrheit der Unternehmen in Deutschland lehnt die aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) resultierenden Belastungen als unangemessen und nicht zielführend ab.
Falls die neue EU-Kommission an der Nachhaltigkeitsberichterstattung ganz oder in Teilen festhält, müssen vordringlich die negativen Folgen für kleinere Unternehmen begrenzt werden. Gerade diese mittelbar betroffenen Unternehmen würden durch die nachfolgend erläuterten Vorschläge entlastet. Die Bereitstellung von ESG-Daten durch die Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette sollte zudem insgesamt praxisgerechter eingeführt werden als bisher vorgesehen.
Quelle: DIHK