Klimaschutz: EU legt Beiträge von Öl- und Gasproduzenten zum CO₂-Einspeicherziel bis 2030 fest
Mit Beschluss vom 22. Mai 2025 hat die Europäische Kommission verbindliche CO₂-Einspeicherkapazitäten für Unternehmen mit Förderlizenzen für Erdöl und Erdgas veröffentlicht. Betroffene Unternehmen müssen bis zum 30. Juni 2025 einen Umsetzungsplan zur Zielerreichung vorlegen.
Mit dem am 22. Mai 2025 veröffentlichten Beschluss verfolgt die EU das Ziel, bis 2030 geologische CO₂-Speicherkapazitäten von mindestens 50 Mio. Tonnen jährlich bereitzustellen. Die Maßnahme ist Teil des Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung (EU) 2024/1735) und richtet sich insbesondere an die fossile Energiewirtschaft. Die EU will so den Aufbau der CO₂-Infrastruktur beschleunigen und die Verantwortung der Branche für ihre historischen Emissionen einfordern. Die Europäische Kommission betont, dass Emissionsvermeidung und die dauerhafte CO₂-Entnahme insbesondere für energieintensive Industrien entscheidend seien, um Klimaneutralität zu erreichen.
Die Maßnahme betrifft 44 Öl- und Gasunternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2023 in der EU Erdöl und/oder Erdgas gefördert haben. Die Pflichtbeiträge zur CO₂-Speicherung richten sich nach dem jeweiligen Produktionsanteil am europäischen Gesamtvolumen in diesem Zeitraum. Unternehmen mit einem gemeinsamen Anteil von 95 % gelten als „obligated entities“ und müssen bis zum 30. Juni 2025 einen detaillierten Umsetzungsplan vorlegen. Unternehmen mit geringerem Anteil sind von der Pflicht ausgenommen („excluded entities“).
Ziel ist es, dass diese Unternehmen geologische Speicherstandorte selbst erschließen oder sich an Projekten zur CO₂-Speicherung beteiligen. Die EU Kommission will den Prozess durch beschleunigte Genehmigungen und Mittel aus dem Innovationsfonds flankieren.
Die Ermittlung der betroffenen Unternehmen erfolgte auf Basis von Produktionsdaten, die von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelt wurden. Berücksichtigt wurden sowohl Einzeldaten pro Förderlizenz als auch aggregierte Produktionszahlen pro Unternehmen. Diese Daten wurden von der Kommission mit externen Quellen abgeglichen, um die Gesamtfördermengen zu bestätigen.
Eine Liste der verpflichteten und ausgenommenen Unternehmen ist im verlinkten Dokument enthalten:60f255cf-a530-4c36-8aa2-c5b2e1a4e52d_en
Quelle: DIHK, Europäische Kommission