Klimaschutz:EU-Paket zur Gebäudeeffizienzrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 30. Juni ein Paket veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten helfen soll, die Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) umzusetzen. Zukünftig wird voraussichtlich stärker berücksichtigt, welche Kombinationen von Maßnahmen langfristig das beste Verhältnis zwischen Kosten und CO₂-Einsparungen erzielen.
Das Paket besteht aus einer delegierten Verordnung, einer Durchführungsverordnung und mehreren Leitfäden. Diese sollen den EU-Ländern praktische Unterstützung bieten, z.B. mit aktualisierten Berechnungsmethoden, damit sie die Richtlinie bis Mai 2026 in ihr nationales Recht übernehmen können. Es soll den Mitgliedstaaten helfen, ihre Energieeffizienzstandards von Gebäuden anzupassen. Aktualisierte Berechnungsmethoden sollen helfen, Klimaziele im Gebäudesektor kosteneffizient zu erreichen.
In den Leitlinien werden keine verbindlichen Energiestandards festgelegt. Stattdessen wird beschrieben, wie nationale Behörden methodisch ermitteln können, welche Zusammenstellungen von Effizienzmaßnahmen langfristig den größten Beitrag zur Senkung von Energieverbrauch und Emissionen leisten. Dabei fließen nicht nur die Investitionskosten ein, sondern auch die eingesparte Energie, die vermiedenen CO₂-Emissionen sowie die Nutzungsdauer der Maßnahmen. Mitgliedstaaten sollen demnach kombinierte Maßnahmenpakete aus Bau- und Technikelementen als Einheit bewerten. Wenn diese Kombinationen deutlich mehr Energie einsparen und die zusätzlichen Kosten angemessen sind, gelten sie als „kostenoptimale Pakete“. Erneuerbare Technologien werden dabei ebenfalls berücksichtigt, sofern sie zur Effizienzsteigerung beitragen.
Die „Guidance Documents“ sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, zentrale Vorgaben der Richtlinie klar, einheitlich und rechtssicher umzusetzen – etwa zur Definition fossiler Heizkessel, zur Organisation von Beratungsstellen (One-Stop-Shops) und zur standardisierten Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Neubauten (Global Warming Potential).
Zur Erinnerung: Bis zum 29. Mai 2026 muss die EPBD in deutsches Recht übernommen und ins Gebäudeenergiegesetz integriert werden. Die EPBD könnte sich auf Förderprogramme auswirken, etwa bei wie KfW-EH-Standards oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Quelle: DIHK