IHKLW begrüßt niedersächsisches Quartiersgesetz
„Das niedersächsische Quartiersgesetz (NQG) stellt Business Improvement Districts (BIDs) auf rechtssichere Füße – und legt damit den Grundstein für ein wichtiges Instrument, um Innenstädte und Zentren attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen“, kommentiert Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW), den Beschluss des niedersächsischen Landtags zum NQG. „In Kombination mit dem von der Landesregierung geplanten Förderprogramm für Innenstädte über 117 Millionen Euro wird das Quartiersgesetz dazu beitragen, unsere Zentren attraktiv zu halten“, ist Zeinert sicher.
BIDs sind räumlich klar umrissene Bereiche, in denen Grundeigentümer und Gewerbetreibende gemeinsam in die Attraktivität investieren – beispielsweise in Bänke, Blumenbeete, Sicherheit und Sauberkeit. Die Investitionen werden über eine selbst auferlegte und zeitlich befristete Abgabe finanziert. Die IHKLW hatte bereits seit Jahren ein Gesetz gefordert, dass BIDs als Instrument zur Stärkung von Quartiersgemeinschaften, insbesondere in Innenstädten, Ortskernen und Stadtteilzentren ermöglicht.
„Händler und Standortgemeinschaften wissen um die Vorteile, die ein BID bringen kann“, sagt Jan Weckenbrock, IHKLW-Berater für Stadtentwicklung. „Immerhin haben BIDs in anderen Bundesländern und international gerade während Corona gezeigt, wie wichtig der Zusammenhalt innerhalb einer professionell geführten Allianz ist – und welch schöne Aktionen mithilfe einer soliden und fair auf allen Schultern verteilten finanziellen Grundlage bewerkstelligt werden können. Das Beispiel der Stadt Hamburg zeigt seit mehr als 15 Jahren, dass BIDs ein wichtiges Instrument zur Aufwertung von Quartieren sein können.“
Nun gilt es aus Sicht der IHKLW, die mit dem Gesetz verbundenen Anschubgelder für die niedersächsischen BIDs zeitnah zur Verfügung zu stellen und das neue Stadtentwicklungsinstrument gemeinsam mit allen innerstädtischen Akteuren aus Wirtschaft und Kommunen in die Fläche zu tragen. Zeinert: „Klar ist, dass ein BID nicht allein einen Standort retten kann. Aber zusammen mit weiteren Bausteinen wie kreativen Entwicklungskonzepten, innovativen Nutzungen und Digitalisierungs-Maßnahmen in Fußgängerzonen sind wir optimistisch, unsere Innenstädte auch nach der Pandemie als attraktive Wirtschaftsstandorte zu erhalten.“
Ideen für den Handel und Forderungen an die Politik, um Innenstädte zukunftsfähig aufzustellen, haben die niedersächsischen IHKs erst kürzlich im IHKN-Fokus „Zukunft Innenstadt“ gebündelt. Das Papier ist zu finden unter www.ihk-lueneburg.de/zukunft-innenstadt.
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Lüneburg, 29. April 2021