08.06.2026
Der Rat hat sich am 5. Mai auf eine effektivere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU geeinigt.
Mehrwertsteuerbetrug: verstärkte zwischenstaatliche Zusammenarbeit
Durch die Änderung einer Verordnung über die Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Mehrwertsteuer erhalten OLAF und die EUStA einen direkteren Zugang zu Mehrwertsteuerdaten über grenzüberschreitende Umsätze in der EU. Auch EUROFISC, das EU-Netzwerk zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, wird in den Informationsaustausch mit einbezogen.
Trotz mancher Fortschritte bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in den vergangenen Jahren entgehen den Haushalten, nach Auffassung der zuständigen Stellen, jährlich immer noch Einnahmen in Milliardenhöhe. Die im Rat erzielte vorläufige Einigung soll den EU-Ermittlungsbehörden zusätzliche Informationen an die Hand geben, die diese benötigen, um kriminelle Aktivitäten effektiv zu bekämpfen.
Innergemeinschaftlicher Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere "Karussellbetrug" (Missing-Trader), senkt das Mehrwertsteueraufkommen der Mitgliedstaaten – und mittelbar auch die Einnahmen der EU selbst - nach Angaben der Europäischen Kommission jährlich um zwischen 12,5 Milliarden und knapp 33 Milliarden Euro. Oft steckt organisierte Kriminalität dahinter. Gleichzeitig – und das ist die gute Nachricht für alle rechtstreuen Unternehmen, auch in Deutschland – sorgt der neue Rechtsrahmen für fairere Wettbewerbsbedingungen in der EU.
Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Dossier wird für Juli 2026 erwartet. Im Anschluss wird der Rat die Rechtsänderungen auch förmlich annehmen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Bereits die im März 2025 erzielte Einigung, das Meldeverfahren für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, bis 2030 vollständig zu digitalisieren, wird betrügerische Handlungen deutlich erschweren.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 5/2026)