02.07.2026
In einer am 25. Juni 2026 vom Präsidium verabschiedeten Position spricht sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine grundsätzliche Unterstützung der Einführung eines digitalen Euro aus.
Ein digitaler Euro für Europa: Die Wirtschaft nennt ihre Bedingungen für den Erfolg
Aus Sicht der Wirtschaft kann er einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der europäischen Souveränität im Zahlungsverkehr leisten und die Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsinfrastrukturen reduzieren. Voraussetzung sei jedoch, dass der digitale Euro einen echten Mehrwert für Unternehmen und Verbraucher bietet und sich sinnvoll und niedrigschwellig in das bestehende Zahlungsökosystem einfügt.
Was ist der digitale Euro – und warum kommt er?
Grundsätzlich handelt es sich beim digitalen Euro um digitales Zentralbankgeld für den alltäglichen Zahlungsverkehr, eine sogenannte Retail-CBDC (Central Bank Digital Currency). Er unterscheidet sich grundlegend von spekulativen Kryptowährungen oder privaten „Stablecoins“, da er als öffentliches Geld direkt durch das Eurosystem abgesichert ist und somit keinem Kontrahentenrisiko unterliegt.
Der Anstoß für das Projekt ist vor allem geopolitischer Natur: Der europäische Zahlungsverkehr weist derzeit strukturelle Schwächen auf. In zwei Dritteln der Euroländer sind die Bürgerinnen und Bürger bei Kartenzahlungen vollständig auf die Infrastruktur internationaler – überwiegend US-amerikanischer – Anbieter angewiesen. Im ersten Halbjahr 2024 entfielen bereits 66 Prozent aller Kartenzahlungen im Euroraum auf diese internationalen Systeme. Um die europäische Souveränität im Zahlungsverkehr zu stärken und eine unabhängige Alternative zu bieten, unterstützt die IHK-Organisation das Vorhaben grundsätzlich.
Sechs Kernvoraussetzungen für den Erfolg
Damit das digitale Geld von der Bevölkerung und der Wirtschaft tatsächlich angenommen wird, müssen aus Sicht der DIHK die Rahmenbedingungen stimmen:
Klarer Mehrwert und bessere Kommunikation
Der digitale Euro darf keine rein technische Pflichtübung sein, sondern muss einfacher, schneller oder sicherer als bestehende Lösungen werden. Ein echter Gewinn wäre beispielsweise eine europaweit funktionierende, gebührenfreie Offline-Zahlung direkt von Gerät zu Gerät. Da laut einer Bundesbank-Umfrage aus dem Jahr 2024 noch 59 Prozent der Menschen den digitalen Euro gar nicht kennen, müssen EZB und EU-Kommission den konkreten Nutzen deutlich besser erklären.
Bargeld bleibt unangetastet
Das physische Bargeld behält seine fundamentale Bedeutung als gesetzliches Zahlungsmittel. Der digitale Euro ist ausdrücklich als Ergänzung und nicht als Ersatz für Scheine und Münzen gedacht. Die Kreditinstitute sichern auch in Zukunft die Bargeldversorgung.
Alltagstaugliches Haltelimit
Um zu verhindern, dass in Krisenzeiten massenhaft Gelder von normalen Bankkonten in den digitalen Euro verschoben werden (was Banken destabilisieren könnte), wird es eine Obergrenze für das digitale Portemonnaie geben – das sogenannte Haltelimit. Dieses soll sich am Budget orientieren, das man üblicherweise in einer Geldbörse mit sich führt. Wichtig für den Handel ist eine „Waterfall/Reverse Waterfall“-Lösung: Kostet ein Einkauf mehr als das Limit erlaubt, wird der Restbetrag automatisch vom verknüpften Girokonto abgebucht.
Nutzerfreundliche Wallet-Infrastruktur
Die digitalen Geldbörsen (Wallets) sollten von den bestehenden Banken und Sparkassen geführt werden, da diese bereits etablierte Strukturen zur Identitätsprüfung und Betrugsprävention besitzen. Eine direkte App der EZB für Endkunden wird kritisch gesehen. Begrüßt wird hingegen eine Integration in das europäische digitale Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) sowie das sogenannte „Co-Badging“ – also die Bereitstellung des digitalen Euro auf einer klassischen Bezahlkarte.
Attraktive Kostenstrukturen für Unternehmen
Die Einführung darf für Betriebe keine unnötigen bürokratischen oder finanziellen Lasten erzeugen. Für Händler müssen die Entgelte im Vergleich zu privaten Systemen attraktiv sein, wobei die Wirtschaft niedrige, fixe Transaktionsgebühren gegenüber prozentualen Kosten bevorzugt. Zudem muss eine kostengünstige und standardisierte Integration in bestehende Kassen-, ERP- und Buchhaltungssysteme gewährleistet sein.
Kontinuierlicher Dialog zur Weiterentwicklung
Der digitale Euro wird mit seiner Einführung kein starres Gebilde sein, sondern muss als „lebendes System“ kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Wirtschaft fordert hierfür einen dauerhaften, institutionalisierten Stakeholder-Dialog unter Einbeziehung von Unternehmen, Banken und Verbraucherschützern.
Fazit
Insgesamt vertritt die DIHK die Auffassung, dass der digitale Euro ein wichtiger Baustein für einen souveränen europäischen Zahlungsverkehr werden könne. Echte europäische Souveränität entsteht am Ende aber nicht durch ein Gesetz, sondern durch die tägliche, verlässliche Nutzung und die spürbare wirtschaftliche Tragfähigkeit im Alltag. Deswegen muss das System einen erkennbaren Mehrwert bieten, auf einer leistungsfähigen europäischen Infrastruktur basieren und von Unternehmen wie Verbrauchern tatsächlich angenommen werden. Entscheidend dafür seien eine unkomplizierte Integration in bestehende Unternehmensprozesse, attraktive Kostenstrukturen und die Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger durch den Erhalt des Bargelds.
Insgesamt vertritt die DIHK die Auffassung, dass der digitale Euro ein wichtiger Baustein für einen souveränen europäischen Zahlungsverkehr werden könne. Echte europäische Souveränität entsteht am Ende aber nicht durch ein Gesetz, sondern durch die tägliche, verlässliche Nutzung und die spürbare wirtschaftliche Tragfähigkeit im Alltag. Deswegen muss das System einen erkennbaren Mehrwert bieten, auf einer leistungsfähigen europäischen Infrastruktur basieren und von Unternehmen wie Verbrauchern tatsächlich angenommen werden. Entscheidend dafür seien eine unkomplizierte Integration in bestehende Unternehmensprozesse, attraktive Kostenstrukturen und die Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger durch den Erhalt des Bargelds.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 6/2026)