Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen 2025

Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2025 erhöht.
Die Bekanntmachung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ist im Bundesgesetzblatt erfolgt und kann über den folgenden Link Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung abgerufen werden.