Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen 2025
Die Bekanntmachung zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ist im Bundesgesetzblatt erfolgt und kann über den folgenden Link Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung abgerufen werden.