27.07.2026

Unternehmensteuern: EU-Kommission verklagt Deutschland

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli angekündigt, dass sie Deutschland wegen Verstößen gegen die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie verklagen werde. Zu diesem Zweck hat sie dem Land ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Dies ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Betroffen sind neben Deutschland auch die Nachbarstaaten Frankreich und Italien.
Nach Auffassung der EU-Kommission haben es alle drei Staaten versäumt, ihre Steuervorschriften in Bezug auf Dividenden, die von Tochtergesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten an die Muttergesellschaft in Deutschland gezahlt werden, mit den Vorschriften der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang zu bringen. In der Folge dieser Rechtspraxis würden die ausgeschütteten Dividenden über Gebühr besteuert, jedenfalls höher als die Dividenden von Töchtern auf deutschem Hoheitsgebiet. Dies fragmentiere den für Mutter-Tochter-Beziehungen geschaffenen steuerlichen Binnenmarkt und mache Niederlassungen im EU-Ausland unattraktiver. Insgesamt seien Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen von bestimmten Unternehmen im Binnenmarkt negativ betroffen.
Deutschland hat zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, als zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, an Deutschland richten.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 7/2026)