Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten veröffentlicht

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 15.01.2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Verbraucherrechten veröffentlicht, der vor allem ein neues Recht auf Reparatur vorsieht, mit dem nachhaltiger Konsum gefördert und Verbraucherrechte gestärkt werden sollen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen Anreiz erhalten, sich bei einem defekten Produkt für eine Reparatur zu entscheiden, wenn sie auch eine Neulieferung verlangen könnten. Dabei soll sich das Recht auf Mangelgewährleistung bei einer Entscheidung für eine Reparatur von zwei auf drei Jahre verlängern. Nach dem Gesetzentwurf solle künftig auch ein Sachmangel begründet sein, wenn sich Produkte nicht reparieren lassen, obwohl dies nach ihrer Beschaffenheit her zu erwarten wäre. In der Folge könne der Käufer dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Das neue Recht auf Reparatur werde insbesondere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist relevant werden. Es solle aber auch greifen, wenn ein Produkt nicht schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war, sondern der Mangel erst später entstanden sei, oder wenn sich nicht beweisen lasse, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden habe.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen so die Möglichkeit, ihr Produkt reparieren zu lassen, statt es wegzuwerfen. Hersteller werden durch den Gesetzentwurf verpflichtet, die entsprechenden Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Mit dem Gesetzentwurf soll die vollharmonisierende Reparatur-RL (2024/1799/EU) 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden, was zum 31.07.2026 geschehen muss.
Die Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Aus dem Infobrief Nr. 3-4/2026 “Wettbewerb im Blick” der Wettbewerbszentrale