04.12.2024

Geldwäschegesetz - Hinweis zur Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise

BaFin aktualisiert die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Neben Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen sind auch Versicherungsvermittler, Immobilienmakler u. a. zur Geldwäscheprävention im Sinne des Gesetzes verpflichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungsfassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht.
Die Registrierung ist elektronisch über die Webseite der FIU im Portal “goAML WEB” vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Zoll online - FIU sowie der Regierungspräsidien Baden-Württemberg sowie den entsprechenden Berufsverbänden.