Modernisierung der Gaststättenunterrichtung

Am 12.11.2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, welches am 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Das neue Gaststättengesetz Baden-Württemberg vom 18.11.2025 sieht vor, dass grundsätzlich alle Personen, die ein stehendes Gaststättengewerbe ab 01.01.2026 betreiben möchten, bei einer der zwölf IHKs in Baden-Württemberg eine Gaststättenunterrichtung gemacht haben.
Darüber hinaus ist die Verwaltungsvorschrift zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Diese regelt die Ziele und Inhalte der Gaststättenunterrichtung für Gründerinnen und Gründer ohne fachliche Ausbildung. Die Ausnahmen von der Nachweispflicht sind in der Anlage dargestellt.
Nach Abschluss der Gaststättenunterrichtung erteilt die Industrie- und Handelskammer der unterrichteten Person eine Bescheinigung über die Teilnahme, welche mit der Gewerbeanzeige der zuständigen Behörde vorzulegen ist.

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