Modernisierung der Gaststättenunterrichtung
Darüber hinaus soll ebenfalls am 01.01.2026 die Verwaltungsvorschrift, welche auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums derzeit in der Entwurfsfassung veröffentlicht wurde, in Kraft treten. Diese regelt die Ziele und Inhalte der künftigen Gaststättenunterrichtung für Gründerinnen und Gründer ohne fachliche Ausbildung. Die Ausnahmen von der Nachweispflicht sind im Entwurf der Anlage dargestellt.
Nach Abschluss der Gaststättenunterrichtung erteilt die Industrie- und Handelskammer der unterrichteten Person eine Bescheinigung über die Teilnahme, welche mit der Gewerbeanzeige der zuständigen Behörde vorzulegen ist.