Webinarreihe „CE-Kennzeichnung in der Praxis“

Viele Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Was auf den ersten Blick einfach wirkt, wirft in der Praxis oft Fragen auf: Welche Anforderungen gelten? Wer ist verantwortlich? Und wie sieht eine korrekte technische Dokumentation aus?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt unsere neue Webinarreihe „CE-Kennzeichnung in der Praxis“. In mindestens acht kompakten Online-Veranstaltungen erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in zentrale Themen der CE-Kennzeichnung – unabhängig davon, ob Sie Produkte im Maschinenbau, in der Elektrotechnik oder im Bereich IKT entwickeln.

1. Überblick

Zielgruppe

Kleine und mittlere Unternehmen, die rechtliche Vorgaben sicher umsetzen möchten.

Veranstalter

Die Reihe wird von den Baden-Württembergischen IHKs durchgeführt unter der Leitung der IHK Hochrhein-Bodensee und der IHK Karlsruhe.

Veranstaltungsdauer

Jedes Webinar dauert 90 Minuten und behandelt ein eigenes Schwerpunktthema, das praxisorientiert aufgebaut ist und vor allem Ihre Fragen beantworten soll.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Reihe

Geplant sind zunächst acht Termine – jeweils monatlich von Oktober 2025 bis Mai 2026, jeweils von 15:00-16:30 Uhr.

2. Nächste Themen und Termine

5. November 2025 - “Maschinenrichtlinie und neue Maschinenverordnung – Was ist jetzt wichtig?”

Referent: Dr. Oliver Kirchwehm

  • Übergang von der Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenverordnung
  • Zentrale Änderungen und Zeitplan
  • Was Hersteller jetzt beachten müssen
  • Auswirkungen auf technische Unterlagen und Risikobeurteilung

3. Dezember 2025 - “Die Rolle des Importeurs. Wer übernimmt die Aufgabe bei CE und UKCA? ”

Referent: Andreas Lewandowski

  • Brexit und Marktüberwachungsverordnung 2019/1020
  • Wirtschaftsakteure und ihre Rolle
  • Definition des Importeurs und seine Aufgaben
  • Abgrenzung zum zollrechtlichen Importeur
  • Was gibt es beim Einkauf von Produkten von außerhalb der EU zu beachten
  • Der autorisierte Bevollmächtigte

21. Januar 2026 - “Gesamtheit und Umbauten von Maschinen”

Referent: Dr. Oliver Kirchwehm

  • Wann ist bei verbundenen Anlagen ein übergeordnetes CE für die Einheit erforderlich?
  • Wann ist nach Umbauten von Anlagen eine neue CE-Kennzeichnung erforderlich?
  • Definitionen und Abgrenzung nach Maschine-Richtlinie bzw. Maschinen-Verordnung
  • Praxisbeispiele und Tipps
Anmeldelink folgt

26. Februar 2026 - “Technische Dokumentation und Risikobeurteilung”

Referent: Dr. Oliver Kirchwehm

  • Anforderungen an die technische Dokumentation
  • Anforderungen an die Betriebsanleitung
  • Aufbau und Inhalte der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Was bei Sprache, Form und Aufbewahrung zu beachten ist
  • Praktische Umsetzungshilfen und Tools
Anmeldelink folgt

25. März 2026 - “CE in der Elektrotechnik”

Referent: Dr. Oliver Kirchwehm

  • Relevante EU-Richtlinien (EMV, Niederspannung, RoHS)
  • Bedeutung der „Risikoanalyse und -bewertung“ als zentralem CE-Dokument
  • Typische Fehler bei der CE-Kennzeichnung elektrischer Geräte
  • Bedeutung harmonisierter Normen
  • Praxisbeispiele und Tipps
Anmeldelink folgt

22. April 2026 - “CE-Konformität im Vorrichtungs-, Werkzeug- und Formenbau”

Referent: Dr. Oliver Kirchwehm

  • Abgrenzung, welche Betriebsmittel nicht CE-pflichtig bzw. als Maschine oder unvollständige Maschine zu definieren sind
  • Was muss dokumentiert werden und in welcher Tiefe?
  • Konformitätserklärung vs. Einbauerklärung
Anmeldelink folgt

20. Mai 2026 - Neue rechtliche Anforderungen an Software

Referent: Dr. Oliver Kirchwehm

Wann Software CE-relevant wird
Cybersecurity-Anforderungen (z. B. RED, EU Cyber Resilience Act)
Mit „CyberWup“ Potenziale für die Cybersicherheit im Unternehmen erkennen
Anmeldelink folgt

3. Referenten

Oliver Kirchwehm

Dr. Kirchwehm ist Mitgründer und Geschäftsführer der SafetyKon GmbH mit Büros in Freiburg und Villingen-Schwenningen. Als gelernter Jurist beschäftigt er sich seit seinem Berufsstart mit den Themen Produkthaftung und Produktsicherheit. In der SafetyKon GmbH berät er Unternehmen bei allen Fragen rund um die CE-Kennzeichnung und begleitet diese bei der rechtssicheren Entwicklung und Dokumentation ihrer Produkte.

Andreas Lewandowski

Andreas Lewandowski hat mit seiner Unternehmung juristech mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung innovativer, richtlinienkonformer Produkte, auf Basis der „technischen Dokumentation“. Mit Büros im Elsass und England übernimmt Andreas Lewandowski die Rolle des „Autorisierten Bevollmächtigten“ in der EU und UK.