Ausblick auf vorgesehene Änderungen für Kreditvermittler

Mit der Novellierung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie im Jahr 2023 wurden neben Transparenz- und Informationspflichten beispielsweise auch die so genannten „Buy now, pay later“-Modelle reguliert. Dadurch sollen Verbraucher vor Überschuldung geschützt werden.
Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert, weil verschiedene Ausnahmen ganz oder teilweise gestrichen wurden. Zudem wurde die Regulierungsschraube angezogen.
Bis zum 20. November 2025 muss nun die EU-Richtlinie über Verbraucherkredite in deutsches Recht umgesetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde u. a. eine umfassende Überarbeitung der Regelungen in der Gewerbeordnung (GewO) angekündigt. Die Erlaubnispflicht für gewerbliche Darlehensvermittler (bislang in § 34c GewO geregelt) soll dann in einen § 34k GewO-neu eingefügt werden. Zudem ist eine Registerpflicht beabsichtigt. Darüber hinaus ist ein IHK-Sachkundenachweis sowie regelmäßige Weiterbildung für Beschäftigte, die unmittelbar an der Vermittlung von oder Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen mitwirken, vorgesehen.
Von der Anwendbarkeit der neuen Vorschriften ist dann im Jahr 2026 auszugehen.