Neues Gaststättengesetz ab 2026

Ab 2026 soll ein neues Landesgaststättengesetz in Baden-Württemberg gelten – mit spürbaren Erleichterungen für Gastronomiebetriebe.
Die geplante Reform ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von DEHOGA Baden-Württemberg und den Industrie- und Handelskammern im Rahmen der „Entlastungsallianz Baden-Württemberg“.
Ziel: Weniger Bürokratie, geringere Kosten und bessere Rahmenbedingungen für Gründung und Unternehmensnachfolge.

1. Anzeige statt Konzession: Ein echter Fortschritt

Der zentrale Baustein der Gesetzesänderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis („Konzession“) für Betriebe mit Alkoholausschank. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt künftig eine einfache Anzeige – gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung. Ein Erfolg, den DEHOGA und IHK durch ihr gemeinsames Engagement für praxisnahe Lösungen erreicht haben.
Die neue Regelung erleichtert nicht nur Neugründungen, sondern auch Betriebsübernahmen und Rechtsformänderungen. Wer etwa eine GbR in eine GmbH umwandelt, musste bislang eine neue Konzession beantragen – inklusive Zuverlässigkeitsprüfung und umfangreicher Unterlagen. Ab 2026 entfällt dieser Aufwand.
Tipp der IHK: Wer eine Betriebsübergabe oder Umstrukturierung plant, sollte – sofern möglich – den Jahreswechsel abwarten, um von den neuen Regelungen zu profitieren.

2. 9,75 Millionen Euro Entlastung pro Jahr

Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes bringt das neue Gesetz eine jährliche Entlastung von rund 9,75 Millionen Euro für das Gastgewerbe. Auch die Verwaltung profitiert mit weiteren 3,5 Millionen Euro Einsparung. Ein starkes Signal für die Branche – und ein gemeinsamer Erfolg von DEHOGA und IHK.

3. Gaststättenunterrichtung wird modernisiert

Ein weiterer Meilenstein der Reform betrifft die sogenannte Gaststättenunterrichtung für Gründerinnen und Gründer ohne fachliche Ausbildung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte der Schulung stammen bislang aus dem Jahr 1981 und werden nun grundlegend überarbeitet. Künftig gilt die Unterrichtungspflicht für alle angehenden Gastronominnen und Gastronomen ohne lebensmittelrechtliche Vorkenntnisse – unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Die Schulungen werden weiterhin von den IHKs im Land durchgeführt. Die Referenten kommen aus der Praxis und geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Tipps für den betrieblichen Alltag. Die Termine sowie weiterführende Inhalte findet man in Zukunft zentral auf einer Website.

4. Ausblick: Inkrafttreten Anfang 2026

Das neue Landesgaststättengesetz ist am 12. November im Landtag verabschiedet worden und wird zum 1.1.2026 in Kraft treten. Parallel dazu wird eine Verwaltungsvorschrift zur Ausgestaltung der Gaststättenunterrichtung veröffentlicht. DEHOGA und IHK setzen sich weiterhin gemeinsam für eine starke, zukunftsfähige Gastronomie ein – mit weniger Bürokratie, mehr Gründungskompetenz und besseren Rahmenbedingungen für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Quelle: Daniel Ohl, Elke Schönborn
Weitere Informationen zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe finden Sie auf unserer IHK-Homepage unter Gründung in der Gastronomie.