Besondere Herausforderungen für Vermittler im Online-Geschäft
Im Rahmen der Verbändeanhörung hat auch die IHK-Organisation Stellung genommen. Der Bundestag hat am 19. Dezember 2025 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts beschlossen.
Zu den relevanten Neuerungen, die bereits im Referentenentwurf enthalten waren, zählen:
- Begrenzung des ewigen Widerrufsrechts (max. zwölf Monate und 14 Tage; Ausnahme bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung). Bei Lebensversicherungen gilt eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen
- Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden
- Neue Informationspflichten