Privatnutzung von betrieblichen Pkw
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugs greift, wenn keine ausreichenden Tatsachen vorliegen, die einen atypischen Geschehensablauf nahelegen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Fahrtenbuchführung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.