BMF: Neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten und aktualisierte Reisekostenpauschalen 2026
Mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die Sachbezugswerte für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Mahlzeiten ab dem 1. Januar 2026 mit 2,37 Euro für ein Frühstück, 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und 11,50 Euro bei Vollverpflegung anzusetzen sind.