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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)  barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/hanau

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den vorgenannten Bestimmungen teilweise vereinbar.
Auf inhaltlicher Ebene wurde die Website hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalte optimiert. Bilder, Grafiken und Diagramme wurden mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.
PDF-Dokumente
Alle Merkblätter der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und zahlreiche weitere von der IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern erstellte PDF-Dokumente (zum Beispiel Satzungen oder die Informationspflichten zum Datenschutz) werden wir sukzessive in barrierefreie Dokumente umwandeln.
Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung. Wir werden die beschreibbaren PDF-Dokumente sukzessive in barrierefreie Dokumente umwandeln. 
Broschüren (zum Beispiel IHK-Zeitschrift „Wirtschaftsraum Hanau-Kinzigtal“ oder das Weiterbildungsprogramm) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung. Der Aufwand einer Umstellung stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Falls Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. 

Feedback und Kontakt

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unseres Bemühens auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung bei der barrierefreien Gestaltung von www.ihk.de/hanau haben, können Sie sich per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
Telefon 06181-9290-0
E-Mail: info@hanau.ihk.de 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle 
Neuen Bäue 2 35390 Gießen 
Telefon +49 641 303-2901 
Fax +49 611 32764-4036 
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de 
Internetseite: www.rp-giessen.de
Stand: Januar 2023