Steuerrecht

BMF konkretisiert Betriebsstättenbegriff

Das Bundesministerium der Finanzen hat neue Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Behandlung von Betriebsstätten veröffentlicht und damit für mehr Klarheit im internationalen Steuerrecht gesorgt.
Das Schreiben konkretisiert insbesondere, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte vorliegt und wie Gewinne zwischen Stammhaus und Betriebsstätte abzugrenzen sind. Dabei orientiert sich das BMF eng an den Vorgaben der OECD, wodurch sich insbesondere für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ein stärker harmonisierter Rahmen ergibt.
Weitere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben sowie bei der DIHK.