Steuerrecht

BMF: Neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten und aktualisierte Reisekostenpauschalen 2026

Mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die Sachbezugswerte für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Mahlzeiten ab dem 1. Januar 2026 mit 2,37 Euro für ein Frühstück, 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen und 11,50 Euro bei Vollverpflegung anzusetzen sind.

Außerdem hat das BMF mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Während die Verpflegungspauschalen innerhalb Deutschlands weiterhin unverändert bei 14 Euro für Abwesenheiten über acht Stunden sowie 28 Euro für 24‑stündige Abwesenheiten bleiben, gelten ab 2026 für das Ausland aktualisierte, länderspezifische Pauschbeträge, die gegenüber den Werten von 2025 teilweise angehoben wurden. Die genaue Höhe dieser Pauschalen ist abhängig vom jeweiligen Staat und in der offiziellen Übersicht enthalten. Beide Schreiben sind ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.