Steuerrecht

Gelangensbestätigung nicht mehr zwingend für Steuerfreiheit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil zur innergemeinschaftlichen Lieferung die bisher strenge formale Nachweispraxis relativiert. Bisher wurde die Steuerfreiheit häufig versagt, wenn keine formell ordnungsgemäße Gelangensbestätigung vorlag. Nach Auffassung des BFH ist dieses Dokument jedoch keine zwingende Voraussetzung mehr für den Vertrauensschutz.
Maßgeblich sei, ob der Unternehmer aufgrund objektiver Umstände davon ausgehen durfte, dass die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllt seien. Auch andere Nachweise, etwa Fracht- oder Speditionsunterlagen, könnten ausreichend sein, um den tatsächlichen Warenabgang in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu belegen.
Für KMU bedeutet das mehr Rechtssicherheit: Formale Mängel führen nicht mehr automatisch zum Verlust der Steuerbefreiung. Eine sorgfältige Dokumentation bleibt aber weiterhin unerlässlich.