Steuerrecht

BMF ändert das Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst.
Hintergrund sind gesetzliche Änderungen, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren. So sind Nachweise künftig digital bereitzustellen, Belege (Rechnungen, Einfuhrbelege) sollen über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern hochgeladen werden. Nur ausnahmsweise ist noch eine Übermittlung über Speichermedien (z. B. USB-Stick) möglich. Die neuen Grundsätze gelten für alle Vorsteuervergütungsanträge, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden. Eine echte Übergangsregelung gibt es nicht – Unternehmen müssen die neuen Anforderungen unmittelbar erfüllen.