Steuerrecht

Dienstfahrten mit Privat-Pkw trotz Dienstwagen

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Arbeitnehmer für berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw keine Werbungskosten geltend machen können, wenn ihnen grundsätzlich ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Im entschiedenen Fall nutzte ein Arbeitnehmer dennoch seinen privaten Pkw für einzelne Dienstfahrten und wollte die entstandenen Kosten steuerlich abziehen – ohne Erfolg.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt es in solchen Konstellationen an der erforderlichen beruflichen Veranlassung, sofern der Arbeitgeber bereits ein Fahrzeug bereitstellt. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeutet das Urteil mehr Rechtssicherheit, zugleich sollten bestehende Regelungen zur Nutzung von Dienstfahrzeugen überprüft werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.