Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, können Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. 
Hier können Sie sich einen Überblick über das Förderprogramm “ZIM” verschaffen.
Was wird gefördert?
  • Forschungs-/Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
  • FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:
    a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
    b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
  • Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs kleinen und mittleren Unternehmen, die sich als innovative Netzwerke zusammenschließen, unterstützt durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung
  • Zusätzlich zum FuE-Projekt: Leistungen zur Markteinführung
    a) "Innovationsberatungsdienste": Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen, Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind
    b) "innovationsunterstützende Dienstleistungen": Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    c) „Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung“: Leistungen per „De-minimis“-Förderung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts
Wer wird gefördert?
Differenziert je nach Projekt: 
  • Unternehmen aller Rechtsformen, Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden Unternehmens sind sowie von mind. sechs beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragte Einrichtungen
Förderfähig sind folgende Unternehmensgrößen:
  • kleine Unternehmen unter 50 Beschäftigte, bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz, bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme,
  • mittlere Unternehmen unter 250 Beschäftigte, bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz, bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme sowie
  • weitere mittelständische Unternehmen unter 500 bzw. unter 1000 Beschäftigten in Kooperation mit KMU    
Wie wird gefördert?
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung (differenziert je nach Projekt und Unternehmensgröße)
  • zuwendungsfähigen Kosten für
    a) Einzelprojekt: maximal 550.000 Euro
    b) Kooperationsprojekt: für Unternehmen je Teilprojekt bis 450.000 Euro, für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt bis 220.000 Euro, Zuwendungshöhe für Gesamtprojekt maximal 2.300.000 Euro
    c) nationale Innovationsnetzwerke: maximale Zuwendung für Netzwerkmanagement 420.000 Euro, Phase 1 nicht mehr als 180.000 Euro; internationalen Innovationsnetzwerke: maximale Zuwendung 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist
  • Fördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten:
a) FuE-Projekte
Unternehmens-größe
Einzel-projekte
Kooperations-projekte
Kooperations-projekte mit ausländischen Partnern
kleine Unternehmen in struktur-schwachen Regionen
45 %
55 %
60 %
kleine junge Unternehmen
45 %
50 %
60 %
kleine Unternehmen
40 %
45 %
55 %
mittlere Unternehmen
35 %
40 %
50 %
Unternehmen mit max. 499 Beschäftigten
25 %
30 %
40 %
Unternehmen mit max. 999 Beschäftigten (nur in Kooperation mit einem KMU)
-
30 %
40 %
b) Management von Kooperationsprojekten: 
nationale Netzwerke: Phase 1: 90 %; Phase 2:  im 1. Jahr 70 %, im 2. Jahr 50 %, im 3. Jahr 30 % 
internationale Netzwerke: Phase 1: 95 %; Phase 2: im 1. Jahr 80 %, im 2. Jahr 60 %, im 3. Jahr 40 %
c) Leistungen zur Markteinführung: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
Was gilt es zu beachten?
  • Durchführung der Maßnahme im Fördergebiet, unabhängig vom Firmensitz 
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Stand: August 2023